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Denkmalschutz und Denkmalpflege (Förderrichtlinien Denkmalpflege)
Geschlossen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit diesem Programm den Erhalt und die Pflege des baukulturellen, archäologischen und paläontologischen Erbes. Es bietet Zuschüsse für eine Vielzahl von Maßnahmen, die zur Sicherung und Präsentation von Denkmälern beitragen. Das Förderprogramm richtet sich an Gemeinden, Kirchen, Religionsgemeinschaften sowie private und juristische Personen.

Wer wird gefördert

Die Förderung richtet sich an verschiedene Akteure im Denkmalschutz und der Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist der Erhalt des baukulturellen, archäologischen und paläontologischen Erbes. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, Kirchen, Religionsgemeinschaften sowie private und juristische Personen.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Denkmälern. Dazu gehören die Erhaltung und Instandsetzung denkmalwerter Substanz sowie die Erforschung und Präsentation archäologischer Stätten. Förderfähig sind denkmalbedingte Aufwendungen und Kosten für Bauvoruntersuchungen sowie wissenschaftliche Erforschung und Erfassung.

Art und Umfang der Förderung

Das Förderprogramm stellt Zuschüsse für Denkmalschutz und Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen bereit. Die maximale Förderhöhe variiert je nach Antragsteller und Art des Projekts, von Pauschalzuweisungen bis zu Einzelprojektförderungen für private Personen und Bodendenkmalpflege.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung im Bereich Denkmalschutz und Denkmalpflege müssen spezifische rechtliche und administrative Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören die Eintragung des Denkmals in die Denkmalliste und die Veranschlagung komplementärer kommunaler Haushaltsmittel. Die Einhaltung von Vorschriften zur Öffentlichkeitsarbeit und die Bereitstellung von Projektdaten sind ebenfalls verpflichtend.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die verschiedenen Förderbereiche ist spezifisch geregelt. Es erfordert die fristgerechte Einreichung der vollständigen Unterlagen bei den zuständigen Behörden, in der Regel den Bezirksregierungen. Die Bewilligungsentscheidung erfolgt im Rahmen des Denkmalförderungsprogramms des Landes.

Rechtsgrundlage

Die Förderrichtlinien Denkmalpflege werden durch spezifische Gesetze und Verordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen legitimiert. Sie basieren auf dem Denkmalschutzgesetz und der Landeshaushaltsordnung, die den Rahmen für die Gewährung von Zuwendungen definieren.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Pauschalzuweisungen bis 80%; Zuschüsse an Dritte 200,00 € bis 10.000 €. Einzelprojekte: Gemeinden/Kirchen bis 30%, Private bis 50%. Bodendenkmalpflege: maximal 80% je Einzelprojekt.

Offen bis

Offen bis:

30.06.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Kultureinrichtungen, Forschung und Entwicklung, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Denkmalpflege, Denkmalschutz, Baukulturelles Erbe, Archäologie, Paläontologie

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Monitoring, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von: zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Zusätzliche Partner: Landschaftsverband Rheinland, Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Website: zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen