Deutschkenntnisse und Sprachmittlung bei Geflüchteten und anderen Menschen mit Migrationshintergrund in Baden-Württemberg (VwV Deutsch)
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Stadt- und Landkreise bei der Förderung von Deutschkenntnissen und Sprachmittlung für Geflüchtete sowie Menschen mit Migrationshintergrund. Dieses Programm zielt darauf ab, die Integration zu stärken und den Zugang zu Sprache als Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und berufliche Perspektiven zu ermöglichen. Es fördert diverse Sprachkurse, ergänzende Angebote und die Qualifizierung von Sprachmittlern.
Wer wird gefördert
Diese Förderung richtet sich an Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg, die Maßnahmen zur Förderung von Deutschkenntnissen und zur Sprachmittlung für Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund durchführen. Das übergeordnete Ziel ist die Integration und die Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe durch Spracherwerb.
Was wird gefördert
Gefördert werden vielfältige Maßnahmen zur Sprachförderung und Sprachmittlung, darunter Deutsch-Sprachkurse von Alphabetisierung bis C1 GER, spezifische Kursformate, Tests, niedrigschwellige Sprachangebote wie Sprachcafés, sprachkursbegleitendes Coaching sowie Zusatzqualifikationen und Fortbildungen für Lehrende. Auch die Qualifizierung von Sprachmittler-Pools und Schulungen zur Zusammenarbeit mit Sprachmittlern sind förderfähig.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung, wobei die Höhe von der Art der Maßnahme abhängt. Es gibt spezifische Sätze pro Unterrichtseinheit für Sprachkurse und pauschale Beträge für andere Angebote wie niedrigschwellige Sprachangebote, Coaching und Fortbildungen. Zudem existieren Regelungen zur Garantievergütung und zur Anpassung der Sätze.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an die Einhaltung spezifischer Voraussetzungen gebunden, darunter die Nutzung aktiver Netzwerke zur Sprachförderung, die Erfüllung von Qualitätsstandards der Kursträger und die Vermeidung diskriminierender Inhalte. Besondere Anforderungen gelten für die Dokumentation der Maßnahmen und den Datenschutz.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für diese Förderung wird durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg koordiniert. Anträge sind per E-Mail einzureichen, und die Auswahl sowie Bewilligung erfolgen im Rahmen von festgelegten Aufrufen und Planungsrahmen. Die Auszahlung der Mittel ist an die Vorlage und Prüfung detaillierter Verwendungsnachweise gebunden.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums Baden-Württemberg, die die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Deutschkenntnissen und Sprachmittlung regelt. Ergänzend dazu sind das Partizipations- und Integrationsgesetz Baden-Württemberg sowie die Landeshaushaltsordnung von zentraler Bedeutung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 5.000 € pro Angebot/Jahr für niedrigschwellige Sprachangebote; 2,90 € bis 3,06 € pro Teilnehmenden und Unterrichtseinheit für Sprachkurse
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung
Region:
Baden-Württemberg (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Verwaltet von:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Zusätzliche Partner:
Freie Träger (Verbände, Vereine, Stiftungen, juristische Personen), kreisangehörige Gemeinden, Kursträger, regionale Bildungsbüros, Bildungskoordinatoren, Flüchtlingssozialarbeit, Migrationsberatungsdienste, Integrationsmanager, bürgerschaftlich Engagierte, Arbeitsagentur, Jobcenter, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, berufliche Schulen, Welcome Center, regionale Fachkräfteallianzen, Beschäftigungsträger, Bildungsträger.