Deutschkenntnisse und Sprachmittlung bei Geflüchteten und anderen Menschen mit Migrationshintergrund in Baden-Württemberg (VwV Deutsch)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Stadt- und Landkreise bei der Förderung von Deutschkenntnissen und Sprachmittlung für Geflüchtete sowie Menschen mit Migrationshintergrund. Dieses Programm zielt darauf ab, die Integration zu stärken und den Zugang zu Sprache als Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und berufliche Perspektiven zu ermöglichen. Es fördert diverse Sprachkurse, ergänzende Angebote und die Qualifizierung von Sprachmittlern.

Wer wird gefördert

Diese Förderung richtet sich an Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg, die Maßnahmen zur Förderung von Deutschkenntnissen und zur Sprachmittlung für Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund durchführen. Das übergeordnete Ziel ist die Integration und die Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe durch Spracherwerb.

Was wird gefördert

Gefördert werden vielfältige Maßnahmen zur Sprachförderung und Sprachmittlung, darunter Deutsch-Sprachkurse von Alphabetisierung bis C1 GER, spezifische Kursformate, Tests, niedrigschwellige Sprachangebote wie Sprachcafés, sprachkursbegleitendes Coaching sowie Zusatzqualifikationen und Fortbildungen für Lehrende. Auch die Qualifizierung von Sprachmittler-Pools und Schulungen zur Zusammenarbeit mit Sprachmittlern sind förderfähig.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung, wobei die Höhe von der Art der Maßnahme abhängt. Es gibt spezifische Sätze pro Unterrichtseinheit für Sprachkurse und pauschale Beträge für andere Angebote wie niedrigschwellige Sprachangebote, Coaching und Fortbildungen. Zudem existieren Regelungen zur Garantievergütung und zur Anpassung der Sätze.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an die Einhaltung spezifischer Voraussetzungen gebunden, darunter die Nutzung aktiver Netzwerke zur Sprachförderung, die Erfüllung von Qualitätsstandards der Kursträger und die Vermeidung diskriminierender Inhalte. Besondere Anforderungen gelten für die Dokumentation der Maßnahmen und den Datenschutz.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für diese Förderung wird durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg koordiniert. Anträge sind per E-Mail einzureichen, und die Auswahl sowie Bewilligung erfolgen im Rahmen von festgelegten Aufrufen und Planungsrahmen. Die Auszahlung der Mittel ist an die Vorlage und Prüfung detaillierter Verwendungsnachweise gebunden.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums Baden-Württemberg, die die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Deutschkenntnissen und Sprachmittlung regelt. Ergänzend dazu sind das Partizipations- und Integrationsgesetz Baden-Württemberg sowie die Landeshaushaltsordnung von zentraler Bedeutung.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 5.000 € pro Angebot/Jahr für niedrigschwellige Sprachangebote; 2,90 € bis 3,06 € pro Teilnehmenden und Unterrichtseinheit für Sprachkurse

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

Region

Region:

Baden-Württemberg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Verwaltet von:

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Zusätzliche Partner:

Freie Träger (Verbände, Vereine, Stiftungen, juristische Personen), kreisangehörige Gemeinden, Kursträger, regionale Bildungsbüros, Bildungskoordinatoren, Flüchtlingssozialarbeit, Migrationsberatungsdienste, Integrationsmanager, bürgerschaftlich Engagierte, Arbeitsagentur, Jobcenter, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, berufliche Schulen, Welcome Center, regionale Fachkräfteallianzen, Beschäftigungsträger, Bildungsträger.

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