Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Programm fördert Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte, um ihnen alltagsrelevantes Wissen, Werte und Sprachkompetenz zu vermitteln. Es zeichnet sich durch die Zusammenarbeit von Bund und Ländern sowie die zentrale Rolle des BAMF aus, um ein bundesweites, niederschwelliges Angebot zu etablieren.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm konzentriert sich auf die Erstorientierung von Schutzsuchenden und Zugewanderten und richtet sich an Organisationen im Bereich Flüchtlingshilfe und Erwachsenenbildung. Die Förderung zielt darauf ab, diesen Personengruppen grundlegendes Wissen und soziale Kompetenzen für den Alltag in Deutschland zu vermitteln und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu stärken.

Was wird gefördert?

Dieses Programm unterstützt die Durchführung von Erstorientierungskursen, die nach dem aktuellen Konzept des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) strukturiert sind. Es werden diverse projektbezogene Ausgaben gefördert, um die Ziele der Kurse zu erreichen und die Integration von Schutzsuchenden und Zugewanderten zu ermöglichen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteil- oder Fehlbedarfsfinanzierung. Es ist grundsätzlich ein Eigen- oder Drittmittelanteil von mindestens 5% der Gesamtausgaben erforderlich, um die Kofinanzierung zu gewährleisten. Eine Vollfinanzierung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, wenn Eigen- oder Drittmittel nachweislich nicht erbracht werden können.

Bedingungen und Anforderungen

Die Umsetzung der Förderrichtlinien erfordert die Einhaltung spezifischer Vorgaben bezüglich der Kursgestaltung, Teilnehmendenzahl und Qualifikation des Lehrpersonals. Die Kooperation zwischen Zentralstellen und Kursträgern ist ein wesentlicher Bestandteil des Programms, wobei die Zentralstelle die Gesamtverantwortung trägt. Es gelten zudem umfassende rechtliche und administrative Bestimmungen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren beginnt mit einer Vorauswahl durch die Bundesländer, gefolgt von einer Förderentscheidung des BAMF und der anschließenden Antragstellung durch die ausgewählte Einrichtung über das Förderportal des Bundes (easy-Online).

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Erstorientierung für Schutzsuchende und Zugewanderte vom 14. November 2022, die zum 1. Januar 2023 in Kraft traten. Sie wird durch die Bundeshaushaltsordnung (BHO) und weitere Verwaltungsvorschriften geregelt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Pauschal 20.000,00 € pro geplantem Kurs; zusätzlich spezifische Beträge für Personal, Honorare, Ausstattung (bis 800,00 €/Stück) und mobile Endgeräte (bis 250,00 €/Stück, max. 15.000,00 €).

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

Region

Region:

Deutschland (bundesweit)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Flüchtlingsarbeit, Flüchtlingshilfe, Erwachsenenbildung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Verwaltet von:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Zusätzliche Partner:

Bundesländer

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