Integrationsbeauftragte (VwV IB)
Das Programm „Integrationsbeauftragte (VwV IB)“ des Landes Baden-Württemberg bietet Kommunen einen Zuschuss für die Einstellung von Integrationsbeauftragten. Es zielt darauf ab, nachhaltige Strukturen im Bereich der Integration zu entwickeln und zu stärken. Die Förderung unterstützt Kommunen dabei, ihre Integrationsarbeit systematisch zu planen, zu steuern und zu koordinieren, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu fördern.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an Kommunen in Baden-Württemberg und zielt darauf ab, die Entwicklung sowie Stärkung nachhaltiger Integrationsstrukturen auf lokaler Ebene zu unterstützen. Es werden insbesondere Landkreise, Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften gefördert, die eine Integrationsbeauftragte oder einen Integrationsbeauftragten einstellen möchten, um ihre Integrationsarbeit systematisch zu planen und zu koordinieren.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt die Einstellung von Integrationsbeauftragten in Kommunen, deren Hauptaufgaben in der Konzeption, Steuerung und Koordination von integrationspolitischen Belangen liegen. Förderfähig sind die Personalkosten für diese Stellen, die auf die Schaffung und Weiterentwicklung von Integrationsnetzwerken und -plänen abzielen sowie die interkulturelle Öffnung der Verwaltung vorantreiben.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und die Höhe richtet sich nach der Einwohnerzahl der Kommune sowie dem Umfang der zu besetzenden Integrationsbeauftragtenstelle. Die maximale jährliche Förderung beträgt bis zu 20.000 Euro, und die Förderzeiträume entsprechen dem Kalenderjahr, wobei für kleinere Kommunen eine dreijährige Förderung möglich ist.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Gewährung der Förderung müssen bestimmte rechtliche und inhaltliche Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere hinsichtlich der Qualifikation der Integrationsbeauftragten und des Projektbeginns. Zudem sind Regelungen zur Öffentlichkeitsarbeit und Datenerhebung zu beachten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren läuft über das Regierungspräsidium Stuttgart. Anträge müssen fristgerecht bis zum 15. November des Vorjahres eingereicht werden, und die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Integrationsbeauftragten (VwV IB) und wird durch die Landeshaushaltsordnung sowie das Partizipations- und Integrationsgesetz für Baden-Württemberg ergänzt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
20.000 €
Einsendeschluss:
15.11.2025
Offen bis:
31.12.2028
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg
Sektoren:
Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Verwaltet von:
Regierungspräsidium Stuttgart
Website: