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Digitalbonus Bayern
Geschlossen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Der Digitalbonus Bayern war ein Förderprogramm des Freistaats Bayern, das kleine Unternehmen bei der Digitalisierung und der Verbesserung ihrer IT-Sicherheit unterstützte. Es bot Zuschüsse für Investitionen in IKT-Hardware, Software und IT-Sicherheit, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Das Programm unterschied zwischen einem Standard- und einem Plus-Bonus für innovativere Maßnahmen.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Der Digitalbonus Bayern richtet sich an kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte im Freistaat Bayern. Ziel ist es, diese Unternehmen bei ihrer digitalen Transformation und der Verbesserung ihrer IT-Sicherheit zu unterstützen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und Wachstumspotenziale zu nutzen. Das Programm hat eine klare regionale Ausrichtung und spezifische Ausschlusskriterien für bestimmte Branchen und Unternehmensformen.

Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Ausgaben

Der Digitalbonus Bayern fördert Investitionen in die Digitalisierung und IT-Sicherheit. Dies umfasst die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch den Einsatz von IKT-Hardware und -Software sowie die Migration von IT-Systemen. Es gibt klare Abgrenzungen zu Standardlösungen und Ersatzbeschaffungen, die nicht förderfähig sind.

Art und Umfang der Digitalbonus-Förderung

Der Digitalbonus Bayern wird als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Die Höhe des Zuschusses und die maximalen zuwendungsfähigen Ausgaben variieren je nach Förderbereich (Digitalbonus Standard oder Digitalbonus Plus), wobei der Digitalbonus Plus für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt gedacht ist. Eine Mindestausgabenhöhe ist für die Förderung erforderlich, und Projekte haben eine festgelegte Laufzeit.

Bedingungen und Anforderungen für den Digitalbonus

Um den Digitalbonus Bayern zu erhalten, müssen Antragstellende bestimmte rechtliche und verfahrenstechnische Voraussetzungen erfüllen. Dies betrifft den Zeitpunkt des Maßnahmenbeginns, die Einhaltung der De-minimis-Regelung sowie die Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln. Zudem gibt es spezifische Budgetvorgaben und Ausschlusskriterien.

Antragsverfahren für den Digitalbonus

Das Antragsverfahren für den Digitalbonus Bayern ist überwiegend digitalisiert und erfordert eine Einreichung über ein Online-Formular bei der zuständigen Bezirksregierung. Eine Besonderheit ist die Notwendigkeit der Authentifizierung oder des postalischen Nachreichens bei nicht-digitaler Signatur. Die Prüfung der Anträge und die Förderentscheidung obliegen den Bezirksregierungen, wobei bei Digitalbonus Plus ein Expertengremium beratend hinzugezogen werden kann.

Rechtsgrundlagen des Digitalbonus Bayern

Der Digitalbonus Bayern basiert auf spezifischen Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, ergänzt durch allgemeine haushaltsrechtliche Bestimmungen und europäische Beihilfekriterien. Diese rechtlichen Grundlagen stellen die Legitimität und den Rahmen für die Programmumsetzung sicher.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

50.000 €

Offen bis

Offen bis:

30.06.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern, Germany

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Unternehmensfinanzierung, Digitalisierung

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Verwaltet von: zuständige Bezirksregierung Bayern

Website: Bezirksregierung Bayern