Digitalisierung und Arbeit 4.0
Das Programm „Digitalisierung und Arbeit 4.0“ des Landes Bremen unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei ihrer digitalen Transformation. Es bietet finanzielle Zuschüsse für externe Beratungsleistungen, die speziell auf die Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung zugeschnitten sind. Ziel ist es, KMU in Bremen zu stärken und zukunftsfähig zu machen.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm „Digitalisierung und Arbeit 4.0“ richtet sich spezifisch an kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz im Land Bremen. Es zielt darauf ab, diese Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Digitalisierungsstrategien zu unterstützen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Die Förderung ist auf Beratungsleistungen fokussiert, die von qualifizierten Digitalisierungsexperten aus der Region erbracht werden müssen.
Was wird gefördert?
Das Programm „Digitalisierung und Arbeit 4.0“ fördert externe Beratungsleistungen, die sich auf zentrale Aspekte der Digitalisierung und der Arbeitswelt 4.0 konzentrieren. Dies umfasst ein breites Spektrum an Themen, von der Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle bis hin zu IT-Sicherheitskonzepten und Prozessoptimierung. Die geförderten Leistungen müssen der Entwicklung und Einführung von Strategien, Prototypen und Mustern dienen.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm „Digitalisierung und Arbeit 4.0“ bietet finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses. Die Förderung deckt einen erheblichen Teil der anfallenden Beratungskosten ab, wobei ein klar definierter Höchstbetrag festgelegt ist. Dies soll kleinen und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu notwendigen externen Digitalisierungs- und Industrie 4.0-Expertise erleichtern.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Förderung im Programm „Digitalisierung und Arbeit 4.0“ gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören die Qualifikation und regionale Herkunft der Beratungsdienstleister sowie der Zeitpunkt der Antragstellung. Diese Anforderungen sollen die Qualität und den lokalen Bezug der geförderten Digitalisierungsprojekte sicherstellen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Beratung gestellt werden und ist an spezifische Institutionen im Land Bremen zu richten. Das Programm legt einen klaren Weg für die Einreichung fest, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
Rechtsgrundlagen des Programms
Die Informationen zum Förderprogramm „Digitalisierung und Arbeit 4.0“ basieren auf Veröffentlichungen der Bremer Aufbau-Bank GmbH. Diese Quelle dient als primärer Bezugspunkt für die Programmbeschreibung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
5.000 €
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bremen (Germany)
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Dienstleistungssektor, Sonstige
Begünstigte:
Unternehmen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Land Bremen
Verwaltet von:
Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB), BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH