Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)
Das Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 (DKU) bietet kleinen Unternehmen in Schleswig-Holstein Zuschüsse für Digitalisierungsmaßnahmen. Die Förderung ist in zwei Module unterteilt: Beratung und Umsetzung, die aufeinander aufbauen. Das Programm zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken und gleichzeitig einen Beitrag zu Klima- und Umweltschutzzielen zu leisten.
Wer wird gefördert?
Das Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 unterstützt kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein. Ziel ist es, deren Wettbewerbsfähigkeit durch Digitalisierung zu stärken, insbesondere Maßnahmen zur Treibhausgaseinsparung, Einführung umweltfreundlicher Produktionsverfahren und Verbesserung der Ressourceneffizienz zu fördern. Das Programm richtet sich an Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Bundesland Schleswig-Holstein und schließt bestimmte Branchen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten aus.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert Digitalisierungsmaßnahmen in zwei Modulen: Beratung und Umsetzung. Es deckt eine breite Palette an Ausgaben ab, von externen Beratungsdienstleistungen bis hin zur Anschaffung von Hard- und Software sowie Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter. Schwerpunkte liegen auf IT-Sicherheit, digitalen Geschäftsmodellen und der Effizienzsteigerung durch Digitalisierung. Es gibt jedoch auch klare Ausschlüsse, um eine zielgerichtete und nachhaltige Förderung zu gewährleisten.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, unterteilt in zwei Module mit unterschiedlichen Höchstförderbeträgen und Mindestkosten. Die Förderhöhe beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es sind spezifische Projektlaufzeiten für jedes Modul festgelegt.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Förderung gelten spezifische Bedingungen bezüglich des Projektstarts, der Art der umzusetzenden Maßnahmen und der Einhaltung von EU-Beihilferegeln wie der De-minimis-Verordnung. Antragsteller sind an eine dreijährige Zweckbindung und Standortbindung gebunden und müssen zur Transparenz sowie zur Einhaltung von Nachhaltigkeitszielen beitragen.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess für die Digitalisierungsförderung in Schleswig-Holstein ist digitalisiert und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung sowie die Einreichung spezifischer Unterlagen über das Service-Portal des Landes. Eine vorherige Beratung durch die WTSH wird empfohlen, um die Förderfähigkeit sicherzustellen und den Projektablauf zu optimieren. Die Auszahlung der Mittel erfolgt auf Basis des Ausgabenerstattungsprinzips, und Verwendungsnachweise sind fristgerecht einzureichen.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Basis für die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen ist die "Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)". Sie ist eingebettet in das umfassendere Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 und verweist auf verschiedene nationale und europäische Verordnungen, die die Anwendung von Fördermitteln und Beihilfen regeln.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
20.000 € (Modul Beratung) / 200.000 € (Modul Umsetzung)
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
30.06.2027
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Schleswig-Holstein (Deutschland)
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Machbarkeitsstudie, Planung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Verwaltet von:
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Zusätzliche Partner:
Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW), Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)