Nationale Kontaktstellen für den EaSI-Strang des ESF+ (Beschäftigung und soziale Innovation)
Das Programm „Nationale Kontaktstellen für den EaSI-Strang des ESF+ (Beschäftigung und soziale Innovation)“ zielt darauf ab, nationale Behörden bei der Einrichtung und Aufrechterhaltung von Nationalen Kontaktstellen (NKS) zu unterstützen. Diese NKS werden das Bewusstsein, die Beantragung und die Verbreitung von Ergebnissen im Zusammenhang mit dem EaSI-Strang fördern und letztendlich die Wirkung und Reichweite des Programms in den teilnehmenden Ländern erhöhen.
Wer wird gefördert
Dieses Programm unterstützt nationale Behörden und anerkannte Organisationen in EU-Mitgliedstaaten, EWR-Ländern sowie beitretenden Ländern und Kandidatenländern bei der Einrichtung und Aufrechterhaltung von Nationalen Kontaktstellen (NKS). Das übergeordnete Ziel ist es, die Reichweite und Qualität der im Rahmen des EaSI-Strangs des ESF+ (Beschäftigung und soziale Innovation) eingereichten Vorschläge zu verbessern und die Reproduktion sowie Ausweitung von Projektergebnissen zu erleichtern.
Was wird gefördert
Diese Förderung unterstützt die Einrichtung und den Betrieb von Nationalen Kontaktstellen (NKS) für den EaSI-Strang des ESF+. Die geförderten Aktivitäten sind in ein obligatorisches Standardpaket und ein optionales Paket gegliedert, das darauf abzielt, die Reichweite und die Unterstützungsfähigkeiten der NKS zu verbessern.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Pauschalfinanzierungen zur Einrichtung und zum Betrieb von Nationalen Kontaktstellen (NKS). Die Förderbeträge werden durch Standard- und optionale Aktivitätenpakete bestimmt, mit einem vordefinierten Beitragssatz der EU. Projekte haben typischerweise eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten.
Bedingungen und Anforderungen
Antragstellende müssen strenge Antrags- und Berichtsrichtlinien einhalten, einschließlich der elektronischen Einreichung und der Bereitstellung spezifischer Dokumente. Während öffentliche Stellen einige Ausnahmen haben können, müssen alle Antragstellenden ihre operative Kapazität nachweisen. Pro Land kann nur eine NKS benannt werden.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für dieses Programm ist eine einstufige elektronische Einreichung über das Funding & Tenders Portal. Die Vorschläge werden anhand ihrer Relevanz, der Qualität des Designs und des Teams sowie der erwarteten Wirkung bewertet.
Rechtsgrundlage
Das Programm operiert im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und seines EaSI-Strangs (Beschäftigung und soziale Innovation), wobei spezifische Bedingungen im entsprechenden Ausschreibungsdokument und einem Muster-Zuschussvertrag festgelegt sind.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
140.000 €
Förderbudget:
2.000.000 €
Einsendeschluss:
25.08.2021
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
EU-Mitgliedstaaten, EWR-Länder, EU-Beitrittsländer, Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer.
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Sonstige, Forschung und Entwicklung
Begünstigte:
Öffentliche Behörden, Organisationen (privat oder öffentlich), die Nationale Kontaktstellen einrichten
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Website: