Nationale Kontaktstellen für den EaSI-Strang des ESF+ (Beschäftigung und soziale Innovation)

Zuletzt aktualisiert: 22.7.2025
Zuschuss

Das Programm „Nationale Kontaktstellen für den EaSI-Strang des ESF+ (Beschäftigung und soziale Innovation)“ zielt darauf ab, nationale Behörden bei der Einrichtung und Aufrechterhaltung von Nationalen Kontaktstellen (NKS) zu unterstützen. Diese NKS werden das Bewusstsein, die Beantragung und die Verbreitung von Ergebnissen im Zusammenhang mit dem EaSI-Strang fördern und letztendlich die Wirkung und Reichweite des Programms in den teilnehmenden Ländern erhöhen.

Wer wird gefördert

Dieses Programm unterstützt nationale Behörden und anerkannte Organisationen in EU-Mitgliedstaaten, EWR-Ländern sowie beitretenden Ländern und Kandidatenländern bei der Einrichtung und Aufrechterhaltung von Nationalen Kontaktstellen (NKS). Das übergeordnete Ziel ist es, die Reichweite und Qualität der im Rahmen des EaSI-Strangs des ESF+ (Beschäftigung und soziale Innovation) eingereichten Vorschläge zu verbessern und die Reproduktion sowie Ausweitung von Projektergebnissen zu erleichtern.

Was wird gefördert

Diese Förderung unterstützt die Einrichtung und den Betrieb von Nationalen Kontaktstellen (NKS) für den EaSI-Strang des ESF+. Die geförderten Aktivitäten sind in ein obligatorisches Standardpaket und ein optionales Paket gegliedert, das darauf abzielt, die Reichweite und die Unterstützungsfähigkeiten der NKS zu verbessern.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Pauschalfinanzierungen zur Einrichtung und zum Betrieb von Nationalen Kontaktstellen (NKS). Die Förderbeträge werden durch Standard- und optionale Aktivitätenpakete bestimmt, mit einem vordefinierten Beitragssatz der EU. Projekte haben typischerweise eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten.

Bedingungen und Anforderungen

Antragstellende müssen strenge Antrags- und Berichtsrichtlinien einhalten, einschließlich der elektronischen Einreichung und der Bereitstellung spezifischer Dokumente. Während öffentliche Stellen einige Ausnahmen haben können, müssen alle Antragstellenden ihre operative Kapazität nachweisen. Pro Land kann nur eine NKS benannt werden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für dieses Programm ist eine einstufige elektronische Einreichung über das Funding & Tenders Portal. Die Vorschläge werden anhand ihrer Relevanz, der Qualität des Designs und des Teams sowie der erwarteten Wirkung bewertet.

Rechtsgrundlage

Das Programm operiert im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und seines EaSI-Strangs (Beschäftigung und soziale Innovation), wobei spezifische Bedingungen im entsprechenden Ausschreibungsdokument und einem Muster-Zuschussvertrag festgelegt sind.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

140.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

2.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

25.08.2021

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

EU-Mitgliedstaaten, EWR-Länder, EU-Beitrittsländer, Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer.

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Sonstige, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Öffentliche Behörden, Organisationen (privat oder öffentlich), die Nationale Kontaktstellen einrichten

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

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