Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT)
Das Förderprogramm ego.-KONZEPT des Landes Sachsen-Anhalt, kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), unterstützt juristische Personen des privaten Rechts bei Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern. Es zielt darauf ab, das Gründerklima zu verbessern und die Gründungsneigung im Land zu erhöhen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss für Projekte entlang des gesamten Gründungsprozesses, mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografischer Geltungsbereich
Das Förderprogramm ego.-KONZEPT des Landes Sachsen-Anhalt in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) richtet sich an juristische Personen des privaten Rechts. Ziel ist die umfassende Unterstützung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern sowie die Stärkung des Gründerklimas im Land. Der Fokus liegt dabei auf Projekten, die auf Sachsen-Anhalt ausgerichtet sind und Maßnahmen entlang des gesamten Gründungsprozesses abdecken.
Was wird gefördert: Projektarten und Handlungsfelder
Das Programm ego.-KONZEPT fördert Projekte, die sich entlang des gesamten Gründungsprozesses orientieren und spezifische Handlungsfelder abdecken. Dazu gehören Maßnahmen zur Sensibilisierung, Ideenentwicklung, Begleitung in der Gründungsphase und der Ausbau von Gründungsförderstrukturen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei schulischen Initiativen, Hochschulgründungen, der Unterstützung von Frauen als Gründerinnen und dem Sozialunternehmertum.
Art und Umfang der Finanzierung
ego.-KONZEPT stellt nicht rückzahlbare Zuschüsse als Projektförderung bereit. Die Finanzierung erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Die maximale Förderhöhe beträgt regulär 800.000 Euro pro Vorhaben, kann aber in begründeten Ausnahmefällen auf bis zu 1,5 Millionen Euro erhöht werden. Die Projekte können eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren haben.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung im Rahmen von ego.-KONZEPT ist an spezifische Bedingungen geknüpft, die die Eignung der Antragsteller, die Art der förderfähigen Projekte und die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen betreffen. Dazu gehören die Anwendung der De-minimis-Verordnung für Beihilfen, genaue Dokumentations- und Berichtspflichten sowie Vorgaben zur Publizität.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für ego.-KONZEPT ist zweistufig konzipiert. Projektvorschläge können nach Wettbewerbsaufrufen bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht werden. Alternativ können Ideenwettbewerbe vom Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt ausgeschrieben werden, gefolgt von einer formgebundenen Antragstellung bei positiver Vorbewertung.
Rechtsgrundlagen
Das Förderprogramm ego.-KONZEPT des Landes Sachsen-Anhalt basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL) und wird durch eine Reihe von EU-Verordnungen und nationalen Gesetzen legitimiert. Diese rechtlichen Grundlagen gewährleisten die ordnungsgemäße Umsetzung und Verwaltung der Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und Landesmitteln.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
800.000 €, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 1.500.000 €
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Sachsen-Anhalt (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Existenzgründung & -festigung, Frauenförderung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Sensibilisierungskampagnen, Planung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt, Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)
Verwaltet von:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Website: