Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START)

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit dem Programm ego.-START Existenzgründer und Unternehmensnachfolger durch Zuschüsse. Unterstützung erhalten Sie für individuelle Qualifizierungsmaßnahmen, professionelles Coaching und ein personengebundenes Gründerstipendium, insbesondere bei innovativen oder technologie- und wissensbasierten Gründungsvorhaben. Das Programm zielt darauf ab, nachhaltige Unternehmensgründungen zu fördern und das Gründungsgeschehen im Land zu intensivieren.

Wer wird gefördert

Das Programm ego.-START richtet sich an natürliche Personen, die eine selbstständige Unternehmensgründung oder eine Unternehmensnachfolge in Sachsen-Anhalt anstreben. Insbesondere werden innovative oder technologie- und wissensbasierte Gründungen unterstützt, um das Gründungsgeschehen in der Region zu intensivieren.

Was wird gefördert

Das Programm ego.-START unterstützt Qualifizierungsmaßnahmen für Existenzgründer sowie innovative Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen. Die Förderung umfasst Coachingleistungen und ein personengebundenes Gründerstipendium zur Sicherung des Lebensunterhalts, speziell für technologie- und wissensbasierte Vorhaben.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und umfasst sowohl pauschalisierte Beträge für Coachingleistungen als auch monatliche Stipendienzahlungen. Der Umfang der Unterstützung variiert je nach Förderbereich und Art der Maßnahme.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und den Erhalt der Förderung sind verschiedene Voraussetzungen und Bedingungen zu erfüllen, darunter die Vorlage eines Businessplans, der Nachweis der Tragfähigkeit und die Einhaltung spezifischer Beihilferegeln, insbesondere der De-minimis-Verordnung. Es gibt auch Bestimmungen zur Kumulierung mit anderen Förderungen.

Antragsverfahren

Der Antrag ist vollständig und fristgerecht über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen, und zwar vor Beginn des Vorhabens. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen und unterliegt spezifischen Auswahlkriterien, die sich nach der Art der beantragten Förderung richten.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm basiert auf spezifischen Richtlinien des Landes Sachsen-Anhalt und wird durch eine Reihe von EU-Verordnungen und nationalen Gesetzen sowie Verwaltungsvorschriften ergänzt. Diese Rechtsgrundlagen bilden den rechtlichen Rahmen für die Gewährung und Verwaltung der Zuwendungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Existenzgründer/innen, Unternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Markteinführung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Verwaltet von:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

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