Unterstützung von ehrenamtlichen Strukturen im kommunalen Raum

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Gemeinden, Gemeindeverbände, Ämter und Zweckverbände bei der Entwicklung und dem Ausbau kommunaler Strukturen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Ziel ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche vor Ort, um den sozialen Zusammenhalt und das Gemeinwohl zu stärken. Das Programm bietet Zuschüsse für Personal- und Sachausgaben, die die ehrenamtliche Arbeit fördern.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an Gemeinden, Gemeindeverbände, Ämter und Zweckverbände in Schleswig-Holstein. Es zielt darauf ab, bürgerschaftliches Engagement auf lokaler Ebene zu stärken und engagementfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um den sozialen Zusammenhalt zu fördern.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert Personal- und Sachausgaben für Maßnahmen, die darauf abzielen, ehrenamtliche Strukturen in Kommunen zu verbessern. Dies umfasst eine breite Palette an Aktivitäten von der Projektinitiierung über die Gewinnung von Engagierten bis hin zu Fortbildungen und Netzwerkarbeit.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Zuwendung kann bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, wobei eine Mindestantragssumme von 5.000 EUR festgelegt ist. Das Programm ermöglicht sowohl Einzel- als auch mehrjährige Projekte.

Konditionen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter die Vorlage eines regionalen Engagementkonzepts, die Zusammenarbeit mit dem Ministerium und die Sicherstellung der Qualifikation des Personals. Es gelten zudem spezifische Budget- und Kooperationsregelungen.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess erfordert die Einreichung von Bewerbungen samt detaillierten Erläuterungen und Finanzierungsplänen beim zuständigen Ministerium. Die Anträge werden bewertet und die Entscheidungen über die Bewilligung erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie über die Vergabe von Fördermitteln für die Unterstützung von ehrenamtlichen Strukturen im kommunalen Raum. Ergänzend gelten die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung und das Landesverwaltungsgesetz.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Sozialunternehmen, Dienstleistungssektor

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Planung, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Verwaltet von:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

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