Sportförderrichtlinie

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Schleswig-Holstein bietet mit der Sportförderrichtlinie finanzielle Unterstützung für außerschulische Sportangebote. Ziel ist die Weiterentwicklung eines landesweiten, vielfältigen und sozialverträglichen Sports unter Berücksichtigung des Zukunftsplans Sportland. Förderungen werden als Zuschüsse für verschiedene Sportbereiche gewährt.

Wer wird gefördert

Die Sportförderrichtlinie in Schleswig-Holstein richtet sich an eine breite Palette von Akteuren im Sportbereich. Dazu gehören kommunale Einrichtungen, gemeinnützige Vereine und Verbände sowie Bildungseinrichtungen, die Projekte zur Förderung eines vielfältigen und sozialverträglichen Sportangebots in Schleswig-Holstein umsetzen möchten.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen und Einrichtungen im außerschulischen Sportbereich Schleswig-Holsteins. Dies umfasst Projekte im Leistungs- und Behindertensport, die Erstellung von Sport(stätten)entwicklungsplänen und Maßnahmen im öffentlichen Raum sowie Vorhaben von besonderem Landesinteresse.

Art und Umfang der Förderung

Die Sportförderung in Schleswig-Holstein erfolgt primär in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Förderhöhe kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten betragen, wobei Mindestfördersummen je nach Maßnahmenart variieren. Für Projekte der dualen Karriere im Leistungssport gibt es einen Festbetrag.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung sind spezifische Bedingungen zu erfüllen, darunter die vollständige Planung und gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens. Besondere Auflagen betreffen den Schutz der Integrität des Sports durch Maßnahmen gegen Missbrauch und Doping sowie die Sicherstellung der öffentlichen Sichtbarkeit der Förderung durch das Sportland Schleswig-Holstein.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Sportförderung ist schriftlich beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport in Kiel einzureichen. Für bestimmte Maßnahmen gelten spezifische Antragsfristen bis zum 30. Juni des Jahres der Umsetzung. Die Bewilligung erfolgt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage der Förderung

Die Sportförderung in Schleswig-Holstein basiert auf der Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein vom 21. September 2022. Ergänzt wird diese durch Regelungen der Landeshaushaltsordnung und des Landesverwaltungsgesetzes, die die Mittelvergabe und Verwaltungspraxis steuern.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 25.000 €. Für Maßnahmen der dualen Karriere bis zu 5.000 € als Festbetrag. Mindestfördersummen variieren zwischen 5.000 € und 10.000 €.

Offen bis

Offen bis:

30.09.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Sportvereine, -verbände, Kommunen, Bildungseinrichtungen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Verwaltet von:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

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