Sportförderrichtlinie
Das Land Schleswig-Holstein bietet mit der Sportförderrichtlinie finanzielle Unterstützung für außerschulische Sportangebote. Ziel ist die Weiterentwicklung eines landesweiten, vielfältigen und sozialverträglichen Sports unter Berücksichtigung des Zukunftsplans Sportland. Förderungen werden als Zuschüsse für verschiedene Sportbereiche gewährt.
Wer wird gefördert
Die Sportförderrichtlinie in Schleswig-Holstein richtet sich an eine breite Palette von Akteuren im Sportbereich. Dazu gehören kommunale Einrichtungen, gemeinnützige Vereine und Verbände sowie Bildungseinrichtungen, die Projekte zur Förderung eines vielfältigen und sozialverträglichen Sportangebots in Schleswig-Holstein umsetzen möchten.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen und Einrichtungen im außerschulischen Sportbereich Schleswig-Holsteins. Dies umfasst Projekte im Leistungs- und Behindertensport, die Erstellung von Sport(stätten)entwicklungsplänen und Maßnahmen im öffentlichen Raum sowie Vorhaben von besonderem Landesinteresse.
Art und Umfang der Förderung
Die Sportförderung in Schleswig-Holstein erfolgt primär in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Förderhöhe kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten betragen, wobei Mindestfördersummen je nach Maßnahmenart variieren. Für Projekte der dualen Karriere im Leistungssport gibt es einen Festbetrag.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung sind spezifische Bedingungen zu erfüllen, darunter die vollständige Planung und gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens. Besondere Auflagen betreffen den Schutz der Integrität des Sports durch Maßnahmen gegen Missbrauch und Doping sowie die Sicherstellung der öffentlichen Sichtbarkeit der Förderung durch das Sportland Schleswig-Holstein.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Sportförderung ist schriftlich beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport in Kiel einzureichen. Für bestimmte Maßnahmen gelten spezifische Antragsfristen bis zum 30. Juni des Jahres der Umsetzung. Die Bewilligung erfolgt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlage der Förderung
Die Sportförderung in Schleswig-Holstein basiert auf der Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein vom 21. September 2022. Ergänzt wird diese durch Regelungen der Landeshaushaltsordnung und des Landesverwaltungsgesetzes, die die Mittelvergabe und Verwaltungspraxis steuern.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 25.000 €. Für Maßnahmen der dualen Karriere bis zu 5.000 € als Festbetrag. Mindestfördersummen variieren zwischen 5.000 € und 10.000 €.
Offen bis:
30.09.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Schleswig-Holstein (Germany)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Sportvereine, -verbände, Kommunen, Bildungseinrichtungen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Verwaltet von:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport