Förderung allgemeiner sozialer Maßnahmen wohlfahrtsverbandsunabhängiger Träger
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt wohlfahrtsverbandsunabhängige Organisationen und Einzelpersonen bei der Durchführung allgemeiner sozialer Maßnahmen. Ziel ist die Verbesserung der Lebenslage und gesellschaftlichen Teilhabe spezifischer Zielgruppen wie Kinder, Menschen mit Behinderung und Senioren. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für Personal- und Sachausgaben und kann bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben betragen.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm richtet sich an wohlfahrtsverbandsunabhängige Organisationen, Einzelpersonen und Kommunen mit Sitz in Schleswig-Holstein. Es unterstützt die Durchführung allgemeiner sozialer Maßnahmen, die darauf abzielen, die Lebenslage bestimmter Zielgruppen zu verbessern und deren gesellschaftliche Teilhabe zu stärken.
Was wird gefördert
Gefördert werden Projekte im sozialen Bereich, die sich auf spezifische Zielgruppen konzentrieren und vorwiegend Personal- und Sachausgaben umfassen. Das Programm schließt bestimmte Aktivitäten aus, die nicht im Interesse des Landes liegen oder bereits anderweitig vergütet werden.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Projektförderung, wobei die Höhe bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben betragen kann. Ein Eigenanteil der Zuwendungsempfänger ist dabei zwingend erforderlich.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung gelten spezifische Voraussetzungen, darunter die Ausrichtung an definierten Zielgruppen und die Verpflichtung zur Eigenbeteiligung. Der Antragsteller muss sicherstellen, dass keine Doppelfinanzierung erfolgt und ist zur Erfolgskontrolle verpflichtet.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfordert die schriftliche Einreichung der vollständigen Unterlagen beim zuständigen Ministerium. Die Entscheidung über die Bewilligung liegt im Ermessen der Behörde und hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Schleswig-Holsteins, die seit Oktober 2020 in Kraft ist. Es unterliegt zudem den allgemeinen Verwaltungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
30.09.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Schleswig-Holstein (Deutschland)
Sektoren:
Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Verwaltet von:
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung