Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Schleswig-Holstein

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Vereine, Verbände und Initiativen, die bürgerschaftliches Engagement stärken möchten. Das Programm fördert innovative Projekte zum Aufbau engagementfreundlicher Infrastrukturen und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen, wodurch ein Beitrag zum Gemeinwohl geleistet wird.

Wer wird gefördert? Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Das Förderprogramm des Landes Schleswig-Holstein richtet sich an eine breite Palette von Akteuren, die das bürgerschaftliche Engagement stärken möchten. Es werden sowohl private als auch öffentliche Einrichtungen unterstützt, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.

Was wird gefördert? Projektarten und Themenbereiche

Gefördert werden innovative Projekte, die modellhaften Charakter haben und zur Entwicklung einer engagementfreundlichen Infrastruktur sowie zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement beitragen. Dies umfasst verschiedene Themenbereiche und Aktivitäten, die das Gemeinwohl stärken.

Art und Umfang der Förderung

Das Land Schleswig-Holstein bietet Zuschüsse zur Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements an. Die Finanzierung erfolgt als Projektförderung mit einem spezifischen Fördersatz und einer Eigenbeteiligung der Antragstellenden.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragstellung und Durchführung geförderter Projekte sind spezifische Bedingungen zu beachten, darunter Eigenbeteiligungen und die Notwendigkeit der Dokumentation der Projektergebnisse.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfordert die rechtzeitige Einreichung vollständiger Unterlagen beim Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Rechtsgrundlagen des Förderprogramms

Das Förderprogramm zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Schleswig-Holstein basiert auf einer spezifischen Richtlinie und unterliegt den allgemeinen Haushalts- und Verwaltungsgesetzen des Landes.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

15.11.2025

Offen bis

Offen bis:

30.11.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheitswesen, Kultureinrichtungen, Sozialunternehmen, Dienstleistungssektor

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Verwaltet von:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

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