Eingliederungszuschüsse
Der Eingliederungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit unterstützt Arbeitgeber bei der Einstellung von förderungsbedürftigen, behinderten oder älteren Arbeitnehmern. Ziel ist der Ausgleich von Einarbeitungsdefiziten durch einen Lohnkostenzuschuss. Dieses Programm fördert die nachhaltige Integration dieser Personengruppen in den Arbeitsmarkt.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und Reichweite des Eingliederungszuschusses
Der Eingliederungszuschuss richtet sich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die bestimmte förderungsbedürftige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einstellen. Das Programm zielt darauf ab, Personen mit Vermittlungsschwierigkeiten in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren und Defizite, wie lange Einarbeitungszeiten, auszugleichen.
Was wird gefördert: Inhalt und Umfang des Eingliederungszuschusses
Der Eingliederungszuschuss unterstützt Arbeitgeber bei der Einstellung spezifischer Personengruppen durch die Übernahme von Lohnkosten. Es handelt sich um einen Lohnkostenzuschuss, der keine projektbezogenen Kosten im Sinne von Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben abdeckt, sondern direkt die Beschäftigung von förderungsbedürftigen Arbeitskräften adressiert.
Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Unterstützung und Laufzeiten
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, dessen Höhe und Dauer von der Zielgruppe der eingestellten Person abhängen. Die Zuschusshöhe variiert zwischen 50 Prozent und 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts, und die Förderdauer kann bis zu 96 Monate betragen.
Bedingungen und Anforderungen: Voraussetzungen für Arbeitgeber
Für die Gewährung des Eingliederungszuschusses sind bestimmte Bedingungen und Anforderungen zu erfüllen. Dazu gehört die Nachbeschäftigungspflicht über die Förderdauer hinaus sowie die Einhaltung spezifischer Ausschlusskriterien. Die Entscheidungen über Anträge liegen im Ermessen der zuständigen Behörden.
Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Förderung
Der Antrag auf den Eingliederungszuschuss muss vor dem Abschluss des Arbeitsvertrags und der Arbeitsaufnahme gestellt werden. Die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter prüfen und entscheiden über den Antrag, da es sich um eine Ermessensleistung handelt. Die elektronische Antragstellung wird empfohlen.
Rechtsgrundlage: Autorisierung und Regulierungen des Eingliederungszuschusses
Die Grundlage für den Eingliederungszuschuss bildet ein Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit, das die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen detailliert beschreibt. Dieses Dokument definiert die Rahmenbedingungen für die Förderung der beruflichen Eingliederung von Personen mit Vermittlungsschwierigkeiten.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 70 % des Arbeitsentgelts für bis zu 96 Monate, abhängig von der Zielgruppe.
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Deutschland (Bundesweit)
Sektoren:
Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Verwaltet von:
Bundesagentur für Arbeit (BA), Agentur für Arbeit oder Jobcenter
Website: