Förderung Operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ (EIP Agri) Niedersachsen und Hamburg – ELER Förderung 2023–2027
Das Programm „EIP Agri Niedersachsen und Hamburg“ unterstützt Operationelle Gruppen bei der Durchführung innovativer Projekte zur Weiterentwicklung der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus. Es fördert praxisnahe Innovationen und den Wissenstransfer mittels nicht rückzahlbarer Zuschüsse, um die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit dieser Sektoren in der Region zu stärken. Besonderes Augenmerk liegt auf der Zusammenarbeit verschiedener Akteure und der Implementierung von Forschungsergebnissen in die Praxis.
Wer wird gefördert?
Das Programm richtet sich an Operationelle Gruppen (OG) oder einzelne Mitglieder einer OG mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen oder Hamburg. Ziel ist es, Akteure aus Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie Gartenbau zusammenzuführen und gemeinsam praxisnahe Innovationen zu entwickeln und zu verbreiten.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert innovative Projekte zur Weiterentwicklung der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus. Dies umfasst die Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien. Auch die laufenden Ausgaben für die Zusammenarbeit innerhalb der Operationellen Gruppen sind förderfähig.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, entweder als Anteil- oder Vollfinanzierung, mit einer maximalen Zuwendung von 500.000 EUR pro Operationeller Gruppe. Die Förderquoten variieren je nach Art der Ausgaben und dem Status der empfangenden Einrichtung.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragstellung und Durchführung der Projekte gelten spezifische Voraussetzungen, insbesondere im Hinblick auf die Zusammensetzung der Operationellen Gruppen, die Einhaltung von Kooperationsverträgen, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und die Verbreitung der Projektergebnisse. Auch beihilferechtliche Aspekte und allgemeine Nebenbestimmungen sind zu beachten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst reichen potenzielle Antragsteller eine Projektskizze ein. Nach positiver Bewertung dieser Skizze kann in einem zweiten Schritt der vollständige Förderantrag gestellt werden.
Rechtliche Grundlagen
Dieses Förderprogramm basiert auf spezifischen Richtlinien des Landes Niedersachsen und EU-Verordnungen, die die finanzielle Unterstützung für landwirtschaftliche Innovationsprojekte im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik regeln. Es unterliegt zudem den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
500.000 €
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Niedersachsen, Hamburg
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Erneuerbare Energien, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Europäische Union
Verwaltet von:
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Website: