Zuwendungen zur Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri-NRW-RL) Offen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit diesem Programm die Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft. Es werden Zuschüsse für die Zusammenarbeit von Operationellen Gruppen und die Durchführung von Innovationsprojekten in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie im Gartenbau gewährt. Ziel ist die Förderung von Innovationen und des Innovationstransfers durch Kooperation zwischen Praxis und Wissenschaft.
Wer wird gefördert
Diese Förderrichtlinie richtet sich an Operationelle Gruppen (OG) oder deren hauptverantwortliche Projektpartner in Nordrhein-Westfalen. Die Gruppen müssen aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen, wobei mindestens ein Mitglied ein Unternehmen der land-, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Urproduktion sein muss. Die Förderung zielt darauf ab, die Zusammenarbeit und den Innovationstransfer in der Land- und Ernährungswirtschaft zu verbessern und so zu einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Agrarbranche beizutragen. Auch Projektpartner aus anderen Bundesländern oder EU-Ländern können teilnehmen, sofern der Großteil des Projekts in NRW durchgeführt wird.
Was wird gefördert
Gefördert werden Ausgaben für die Zusammenarbeit, Einrichtung und Tätigkeit von Operationellen Gruppen (OG) sowie die Durchführung von Innovationsprojekten. Diese Projekte konzentrieren sich auf die Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie im Gartenbau, einschließlich der Anwendung neuer oder herkömmlicher Praktiken in neuen geografischen oder Umweltkontexten. Bestimmte Ausgaben wie Grundstücks- und Gebäudekosten oder der Kauf gebrauchter Maschinen sind nicht förderfähig.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm gewährt Zuschüsse für Operationelle Gruppen und Innovationsprojekte. Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, ist aber auf maximal 500.000 Euro pro Operationeller Gruppe begrenzt. Für Investitionsausgaben von KMU im Rahmen von Innovationsprojekten gilt eine Obergrenze von 300.000 Euro. Die Finanzierungsart variiert je nach Maßnahmenträger zwischen Voll- und Anteilsfinanzierung. Die Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich drei Jahre, kann aber in Ausnahmefällen verlängert werden.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter den Abschluss eines Kooperationsvertrags zwischen den OG-Mitgliedern und die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Es gibt spezifische Regeln für die Zusammensetzung der Operationellen Gruppen und die Veröffentlichung von Projektergebnissen. Zudem sind die geltenden Beihilferegelungen der EU zu beachten, insbesondere die für landwirtschaftliche Betriebe und KMU relevanten Bestimmungen. Auch Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Zweckbindungsfrist für geförderte Investitionen entspricht der Projektlaufzeit.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren beginnt mit einem Wettbewerbsverfahren, bei dem Projektskizzen eingereicht werden. Nach positiver Bewertung der Skizze erfolgt die Aufforderung zur Antragstellung. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch ein Gutachtergremium und die Bewilligungsbehörde anhand festgelegter Kriterien und verfügbarer Haushaltsmittel. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt ausschließlich aufgrund geleisteter und nachgewiesener Zahlungen des Zuwendungsempfängers.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri-NRW-RL)“ vom 16. Februar 2024. Diese Richtlinie stützt sich auf verschiedene EU-Verordnungen und nationale Gesetze, die die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und die Beihilferegelungen für den Agrar- und Forstsektor betreffen. Ziel der zugrunde liegenden Verordnungen ist es, die Zusammenarbeit und den Innovationstransfer in der Landwirtschaft zu fördern.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
500.000 €
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Forschung und Entwicklung
Begünstigte:
Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau, Ernährungswirtschaft
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW)
Website: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen