Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Thüringen bietet in Kooperation mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) einen Zuschuss zur Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft an. Das Programm unterstützt gemeinsame Projekte von Unternehmen und Wissenschaftspartnern, um Innovationen voranzutreiben und nachhaltige Praktiken im ländlichen Raum zu etablieren.

Wer wird gefördert?

Diese Förderrichtlinie richtet sich an Kooperationen und operationelle Gruppen in Thüringen, die in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft tätig sind. Das Programm zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren zu stärken und spezifische Ziele im ländlichen Raum zu erreichen.

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst eine Vielzahl von Projekten in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, die darauf abzielen, die Zusammenarbeit zu stärken, innovative Lösungen zu entwickeln und nachhaltige Praktiken zu etablieren. Dies schließt auch Investitionen und Personalausgaben ein, wobei bestimmte Kostenkategorien von der Förderung ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projekt- und Anteilsfinanzierung, wobei die Förderhöhe und -dauer je nach Art des Projekts variieren. Es gibt spezifische Förderquoten für unterschiedliche Kostenkategorien und Unternehmensgrößen.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche, administrative und operationelle Bedingungen erfüllen. Dazu gehören spezifische Anforderungen an die Kooperationsvereinbarung, die Beachtung von Beihilferegeln, Budgetvorgaben und Publizitätspflichten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt in mehreren Schritten mit spezifischen Fristen und Zuständigkeiten. Die Auswahl der Projekte basiert auf einem Wettbewerbsverfahren unter Berücksichtigung definierter Auswahlkriterien.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, die durch zahlreiche EU-Verordnungen und nationale Haushaltsgesetze untermauert wird. Diese Rechtsgrundlagen stellen die Legitimität und die Rahmenbedingungen des Förderprogramms sicher.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben; max. 300.000 € für Investitionen

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Thüringen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor, Tourismus, Sozialunternehmen, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL), Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Verwaltet von:

Thüringer Aufbaubank (TAB), Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Zusätzliche Partner:

Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

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