Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser
Das Programm „Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser“ bietet zinsvergünstigte Darlehen für Unternehmen im landwirtschaftsnahen Bereich sowie Kommunen und gemeinnützige Organisationen in Baden-Württemberg. Es fördert Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Strom und/oder Wärme aus erneuerbaren Energien. Besonders innovative Vorhaben wie Agri-Photovoltaik werden mit Premiumkonditionen unterstützt.
Wer wird gefördert
Das Programm „Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser“ richtet sich an Energieunternehmen aus dem landwirtschaftsnahen Bereich sowie an Kommunen und gemeinnützige Organisationen in Baden-Württemberg. Ziel ist die Förderung von Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien im ländlichen Raum.
Was wird gefördert
Das Programm fördert Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme aus erneuerbaren Energien. Dazu gehören Photovoltaik-Anlagen (Dach, Floating, Agri-Photovoltaik), Windenergie-, Wasserkraft-, Solarthermie- und Erdwärmeanlagen. Förderfähig sind neben den Anlagen selbst auch Planungs-, Projektierungs- und Baukosten sowie notwendige Infrastruktur.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von zinsverbilligten Darlehen, die bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten abdecken können, maximal jedoch 10 Millionen Euro pro Unternehmen und Jahr. Die Darlehen bieten verschiedene Laufzeitvarianten mit flexiblen Tilgungsfristen und Sollzinsbindungen.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen bestimmte wirtschaftliche und beihilferechtliche Voraussetzungen erfüllen, einschließlich der Einhaltung der De-minimis-Regelung und der Bestimmungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Es gelten zudem spezifische Ausschlusskriterien für Unternehmen und Vorhaben.
Antragsverfahren
Der Antrag für das Darlehensprogramm erfolgt im Hausbankenverfahren. Interessierte Unternehmen reichen ihren Förderantrag bei ihrer Hausbank ein, die diesen nach Prüfung an die L-Bank weiterleitet. Die notwendigen Formulare und Informationen sind über die Hausbanken oder die L-Bank Webseite erhältlich.
Rechtsgrundlage
Das Programm „Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser“ basiert auf einem Merkblatt der L-Bank und der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Es unterliegt zudem der Allgemeinen De-minimis-Verordnung der EU und berücksichtigt die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sowie weitere spezifische Gesetze wie das EEG und KWKG.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
10.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
30.06.2031
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien
Begünstigte:
Energieunternehmen aus dem landwirtschaftsnahen Bereich, Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, gewerbliche Unternehmen aus der Agrar- und Ernährungswirtschaft, Bürgerenergiegesellschaften, Unternehmen die zu mindestens 50% Bürgerinnen und Bürgern sowie Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern vor Ort gehören, Unternehmen die sich zu mindestens 50% im Besitz ländlicher Kommunen vor Ort oder entsprechender kommunaler Unternehmen befinden, ländliche Kommunen, kommunalnahe Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Vereine des öffentlichen Lebens im ländlichen Raum
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Skalierung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg), Landwirtschaftliche Rentenbank
Verwaltet von:
L-Bank