Energie Nothilfe Sport
Die Energie Nothilfe Sport Hamburg bietet gemeinnützigen Sportvereinen und Sportfachverbänden finanzielle Unterstützung, um die Auswirkungen stark gestiegener Energiekosten abzufedern. Das Programm der Freien und Hansestadt Hamburg zielt darauf ab, den Sportbetrieb aufrechtzuerhalten und Mitgliederverluste zu verhindern. Es unterscheidet sich durch seine gezielte Entlastung für Vereine in Bezug auf spezifische Energiekosten.
Wer wird gefördert?
Die Energie Nothilfe Sport Hamburg richtet sich an gemeinnützige Sportvereine und Sportfachverbände in Hamburg, die von stark gestiegenen Energiekosten betroffen sind. Ziel ist es, die Aufrechterhaltung des Sport- und Wettkampfbetriebs zu gewährleisten und Mitgliederverluste zu verhindern.
Was wird gefördert?
Die Energie Nothilfe Sport fördert die gestiegenen Energiekosten von Sportvereinen und Sportfachverbänden in Hamburg, um den regulären Sportbetrieb aufrechtzuerhalten. Die Förderung ist auf spezifische Energiearten und die Nutzung von Sportanlagen ausgerichtet.
Art und Umfang der Förderung
Die Energie Nothilfe Sport Hamburg wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, der sich nach dem Grad der Kostensteigerung und dem Verbrauch pro Sportanlage bemisst. Die Förderung zielt darauf ab, einen Fehlbedarf auszugleichen und ist zeitlich begrenzt.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Energie Nothilfe Sport Hamburg gelten spezifische rechtliche und administrative Voraussetzungen, die von Antragstellern zu erfüllen sind. Dazu gehören Nachweispflichten, Erklärungen zur finanziellen Situation und die Beachtung des Verbots der Doppelförderung.
Antragsverfahren
Der Antrag für die Energie Nothilfe Sport Hamburg ist schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen, wobei spezifische Informationen und Nachweise zu den Energiekosten und der Vereinsführung erforderlich sind. Die Frist für die Antragstellung war der 30. April 2024.
Rechtsgrundlage
Die Energie Nothilfe Sport Hamburg basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie und wird durch die Landeshaushaltsordnung sowie das Hamburgische Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Einsendeschluss:
30.04.2024
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Hamburg (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Sportvereine, Sportfachverbände
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Umsetzung, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Verwaltet von:
Behörde für Inneres und Sport Hamburg, Hamburger Sportbund e.V.
Zusätzliche Partner:
Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)