Energie Nothilfe Sport

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Die Energie Nothilfe Sport Hamburg bietet gemeinnützigen Sportvereinen und Sportfachverbänden finanzielle Unterstützung, um die Auswirkungen stark gestiegener Energiekosten abzufedern. Das Programm der Freien und Hansestadt Hamburg zielt darauf ab, den Sportbetrieb aufrechtzuerhalten und Mitgliederverluste zu verhindern. Es unterscheidet sich durch seine gezielte Entlastung für Vereine in Bezug auf spezifische Energiekosten.

Wer wird gefördert?

Die Energie Nothilfe Sport Hamburg richtet sich an gemeinnützige Sportvereine und Sportfachverbände in Hamburg, die von stark gestiegenen Energiekosten betroffen sind. Ziel ist es, die Aufrechterhaltung des Sport- und Wettkampfbetriebs zu gewährleisten und Mitgliederverluste zu verhindern.

Was wird gefördert?

Die Energie Nothilfe Sport fördert die gestiegenen Energiekosten von Sportvereinen und Sportfachverbänden in Hamburg, um den regulären Sportbetrieb aufrechtzuerhalten. Die Förderung ist auf spezifische Energiearten und die Nutzung von Sportanlagen ausgerichtet.

Art und Umfang der Förderung

Die Energie Nothilfe Sport Hamburg wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, der sich nach dem Grad der Kostensteigerung und dem Verbrauch pro Sportanlage bemisst. Die Förderung zielt darauf ab, einen Fehlbedarf auszugleichen und ist zeitlich begrenzt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Energie Nothilfe Sport Hamburg gelten spezifische rechtliche und administrative Voraussetzungen, die von Antragstellern zu erfüllen sind. Dazu gehören Nachweispflichten, Erklärungen zur finanziellen Situation und die Beachtung des Verbots der Doppelförderung.

Antragsverfahren

Der Antrag für die Energie Nothilfe Sport Hamburg ist schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen, wobei spezifische Informationen und Nachweise zu den Energiekosten und der Vereinsführung erforderlich sind. Die Frist für die Antragstellung war der 30. April 2024.

Rechtsgrundlage

Die Energie Nothilfe Sport Hamburg basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie und wird durch die Landeshaushaltsordnung sowie das Hamburgische Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.04.2024

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Hamburg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Sportvereine, Sportfachverbände

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Umsetzung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Behörde für Inneres und Sport Hamburg

Verwaltet von:

Behörde für Inneres und Sport Hamburg, Hamburger Sportbund e.V.

Zusätzliche Partner:

Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)

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