Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen (E3)

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen (E3) – des Landes Schleswig-Holstein unterstützt Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Senkung des Energieverbrauchs und Reduzierung von CO2-Emissionen. Als Zuschussfinanzierung zielt es darauf ab, die Treibhausgasneutralität Schleswig-Holsteins bis 2040 zu beschleunigen und die Innovationskraft von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu stärken.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Das Förderprogramm E3 richtet sich an Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Schleswig-Holstein, die Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Reduzierung von CO2-Emissionen umsetzen möchten. Das übergeordnete Ziel ist es, die Treibhausgasneutralität des Landes bis 2040 zu beschleunigen und die Innovationskraft im Bereich Energieeffizienz und Dekarbonisierung zu stärken.

Was wird gefördert: Maßnahmen und förderfähige Kosten

Das Programm fördert eine breite Palette an Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz und Energieinnovationen, von investiven Projekten bis hin zu Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Dabei werden sowohl spezifische Investitionsmehrkosten als auch Personalkosten für F&E-Tätigkeiten unterstützt. Bestimmte Maßnahmen wie solche im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen oder bereits gesetzlich vorgeschriebene Vorhaben sind explizit ausgeschlossen.

Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Unterstützung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und ist auf maximal 2 Millionen Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Förderhöhe variiert je nach Vorhabenart und Unternehmensgröße, mit höheren Sätzen für KMU und Verbundvorhaben. Ein Eigenanteil von mindestens 10% ist für alle Vorhaben obligatorisch.

Bedingungen und Anforderungen: Teilnahmevoraussetzungen und Auflagen

Für die Förderung müssen strenge Kriterien erfüllt werden, darunter deutliche Einsparungen bei Treibhausgasen oder fossilem Energieverbrauch sowie die Vorlage eines Einsparkonzepts durch zugelassene Energieberater. Kooperationsvorhaben erfordern schriftliche Vereinbarungen, und die Bestimmungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) müssen eingehalten werden. Auch sind Berichtspflichten und eine Zweckbindung der Förderung zu beachten.

Antragsverfahren: Schritt-für-Schritt zur Förderung

Das Antragsverfahren ist zweistufig konzipiert, beginnend mit einem Projektvorschlag an die WTSH, gefolgt von einem förmlichen Förderantrag bei positiver Bewertung. Eine frühzeitige Antragstellung vor Beginn der Arbeiten ist erforderlich, um die Förderfähigkeit zu gewährleisten. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen basierend auf spezifischen Bewertungskriterien.

Rechtsgrundlage: Gesetzliche Verankerung des Förderprogramms

Das Förderprogramm E3 ist in der Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen verankert. Es basiert auf nationalen und europäischen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 und der EU-Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

30.06.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Energieerzeugung und -versorgung, Umwelttechnologie, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)

Verwaltet von:

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)

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