Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers (FIT-Richtlinie)

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Das Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – FIT-Richtlinie in Schleswig-Holstein unterstützt Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen bei anwendungsnahen Forschungs- und Innovationsprojekten. Es konzentriert sich auf die Stärkung von Kompetenzen für Energiewende, Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft, insbesondere in den regionalen Innovationsfeldern der RIS3.SH. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und zielt auf die Transformation von Wissen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen ab.

Wer wird gefördert?

Die FIT-Richtlinie fördert Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen in Schleswig-Holstein, die anwendungsnahe Forschungs- und Innovationsprojekte umsetzen. Das Programm zielt darauf ab, die regionale Wirtschaftsstruktur zu verbessern und die Kompetenzen in den Bereichen Energiewende, Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft zu stärken.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt diverse Projektarten wie Forschungsvorhaben, Durchführbarkeitsstudien, Forschungsinfrastrukturen, Verbundvorhaben sowie innovationsorientierte Netzwerke und neuartige Technologietransferstrukturen. Die Förderung konzentriert sich auf die Spezialisierungsfelder der Regionalen Innovationsstrategie Schleswig-Holsteins.

Art und Umfang der Finanzierung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderhöhe variiert je nach Vorhaben und Art des Antragstellers, wobei die maximalen Fördersätze bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten betragen können. Es sind Höchstbeträge pro Vorhaben festgelegt, und ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent ist stets erforderlich.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung müssen Projekte einen klaren Innovationsgrad aufweisen und Bezug zu den Spezialisierungsfeldern der RIS3.SH haben. Des Weiteren sind die klima- und umweltpolitischen Standards der EU sowie die AGVO-Regelungen zu beachten. Bei Verbundprojekten ist ein Kooperationsvertrag erforderlich.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektvorschläge werden zunächst eingereicht und geprüft, bevor ein förmlicher Förderantrag gestellt werden kann. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, wobei Innovationsgrad und Klimaschutzbeitrag als Auswahlkriterien dienen.

Rechtsgrundlagen

Die FIT-Richtlinie ist die rechtliche Grundlage des Förderprogramms und operiert im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027. Sie stützt sich auf europäische Verordnungen wie die AGVO und EFRE-Bestimmungen sowie auf nationale und Landesgesetze, um eine rechtlich abgesicherte Förderung zu gewährleisten.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

35.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

30.06.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Erneuerbare Energien, Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Forschung und Entwicklung, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Infrastruktur, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Verwaltet von:

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH), Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

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