Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft (KuR-RL)
Das Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 in Schleswig-Holstein fördert innovative Projekte von KMU, Forschungseinrichtungen und Hochschulen, die den Übergang zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft unterstützen. Das Programm trägt maßgeblich zur Steigerung der Rohstoffproduktivität und zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei, indem es gezielt Investitionen in umweltfreundliche Technologien und Verfahren bezuschusst.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich hauptsächlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Es können jedoch auch Forschungseinrichtungen, Hochschulen und in Ausnahmefällen große Unternehmen sowie Kommunen Zuwendungen erhalten. Das Programm zielt darauf ab, den Übergang zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft zu unterstützen und damit zur Erhöhung der Rohstoffproduktivität und zur Treibhausgasneutralität beizutragen.
Was wird gefördert
Gefördert werden innovative Projekte, die auf die Entwicklung und Umsetzung einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft abzielen. Dies umfasst ein breites Spektrum von anwendungsnahen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bis hin zu Investitionen in klimaschonende und ressourceneffiziente Technologien. Die Förderung ist an positive Klimaauswirkungen geknüpft, während Maßnahmen zur Erfüllung gesetzlicher EU-Normen ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Art des Vorhabens, Unternehmensgröße und spezifischen Bedingungen, kann aber bis zu 80% der zuwendungsfähigen Kosten erreichen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 75.000 EUR betragen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung gelten spezifische Voraussetzungen, darunter positive Klimaauswirkungen und ein Eigenanteil von mindestens 10%. Es sind die Bestimmungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) zu beachten, insbesondere hinsichtlich der Kumulierung mit anderen Beihilfen. Zudem bestehen Anforderungen an die Budgetierung, die Zweckbindung und die Einhaltung von EU-Klima- und Umweltstandards.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für dieses Förderprogramm ist zweistufig konzipiert und beinhaltet eine detaillierte Prüfung der Förderfähigkeit und -würdigkeit. Nach einer positiven Einschätzung des Projektvorschlags kann ein förmlicher Antrag gestellt werden, wobei digitale Einreichungswege bevorzugt werden.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm ist fest in einem umfassenden rechtlichen Rahmen verankert, der sowohl landesspezifische als auch europäische Bestimmungen berücksichtigt. Die primäre Grundlage bildet die Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung der ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft, ergänzt durch diverse Haushalts- und Verwaltungsgesetze sowie EU-Verordnungen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 80% der zuwendungsfähigen Kosten; zuwendungsfähige Ausgaben müssen mindestens 75.000 EUR betragen.
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Schleswig-Holstein (Deutschland)
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung, Wasser- und Abfallwirtschaft
Begünstigte:
Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft, Abfallverwertung, Klimaschutz, Technologie Transfer
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“, Landesmittel
Verwaltet von:
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)