Freiwillige kommunale Wärmeplanung
Das Land Baden-Württemberg fördert Gemeinden bei der Erstellung freiwilliger kommunaler Wärmepläne, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Ziel ist es, den Endenergiebedarf zu senken und strategische Entscheidungen für eine nachhaltige Wärmeversorgung zu ermöglichen, insbesondere durch die Unterstützung von Gemeinden, die nicht gesetzlich zur Wärmeplanung verpflichtet sind.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm unterstützt Gemeinden und Gemeindeverbände in Baden-Württemberg, die freiwillig einen kommunalen Wärmeplan zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung erstellen möchten. Dies gilt insbesondere für Kommunen, die nicht gesetzlich zur Wärmeplanung verpflichtet sind.
Was wird gefördert
Gefördert wird die freiwillige Erstellung von Konzepten für eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Kommunen. Die Förderung zielt darauf ab, externe Dienstleistungsunternehmen für die Erarbeitung umfassender kommunaler Wärmepläne zu beauftragen, die den Anforderungen des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg entsprechen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, wobei der maximale Förderbetrag von der Einwohnerzahl der Gemeinde und der Zusammensetzung des Konvois abhängt. Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2025.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und Durchführung des Förderprogramms gelten spezifische rechtliche und administrative Bedingungen. Dazu gehören Regeln für den Projektbeginn, die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen, die Veröffentlichungspflichten sowie Vorgaben für Konsortien und die Budgetgestaltung.
Antragsverfahren
Der Antrag für die Förderung ist vor Projektbeginn direkt an den zuständigen Projektträger zu richten. Die Bewilligungsentscheidung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Ministeriums, wobei kein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht.
Rechtsgrundlage
Die Förderung der kommunalen Wärmeplanung basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, die im Einklang mit den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung und dem Klimaschutzgesetz des Landes steht.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 80% der förderfähigen Kosten
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Energieerzeugung und -versorgung
Begünstigte:
Public Sector Entities
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Verwaltet von:
Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP)
Website: