Freiwillige kommunale Wärmeplanung

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Baden-Württemberg fördert Gemeinden bei der Erstellung freiwilliger kommunaler Wärmepläne, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Ziel ist es, den Endenergiebedarf zu senken und strategische Entscheidungen für eine nachhaltige Wärmeversorgung zu ermöglichen, insbesondere durch die Unterstützung von Gemeinden, die nicht gesetzlich zur Wärmeplanung verpflichtet sind.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm unterstützt Gemeinden und Gemeindeverbände in Baden-Württemberg, die freiwillig einen kommunalen Wärmeplan zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung erstellen möchten. Dies gilt insbesondere für Kommunen, die nicht gesetzlich zur Wärmeplanung verpflichtet sind.

Was wird gefördert

Gefördert wird die freiwillige Erstellung von Konzepten für eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Kommunen. Die Förderung zielt darauf ab, externe Dienstleistungsunternehmen für die Erarbeitung umfassender kommunaler Wärmepläne zu beauftragen, die den Anforderungen des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg entsprechen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, wobei der maximale Förderbetrag von der Einwohnerzahl der Gemeinde und der Zusammensetzung des Konvois abhängt. Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2025.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und Durchführung des Förderprogramms gelten spezifische rechtliche und administrative Bedingungen. Dazu gehören Regeln für den Projektbeginn, die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen, die Veröffentlichungspflichten sowie Vorgaben für Konsortien und die Budgetgestaltung.

Antragsverfahren

Der Antrag für die Förderung ist vor Projektbeginn direkt an den zuständigen Projektträger zu richten. Die Bewilligungsentscheidung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Ministeriums, wobei kein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht.

Rechtsgrundlage

Die Förderung der kommunalen Wärmeplanung basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, die im Einklang mit den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung und dem Klimaschutzgesetz des Landes steht.

Ähnliche Programme

#kommunale Wärmeplanung#Klimaschutz Baden-Württemberg#Wärmewende Kommunen#Fördermittel Gemeinden#Klimaneutrale Wärmeversorgung#Kommunale Klimaschutzkonzepte#Energiewende Baden-Württemberg#Zuschuss Wärmeplan#Kommunalförderung BW#Freiwillige Wärmeplanung#Landkreisförderung Klimaschutz#Wärmeplanungskonzepte#PTKA-BWP#Klimaschutzgesetz BW#Energieeffizienz Kommunen#Erneuerbare Energien Gemeinden#Stadtentwicklung Klimaschutz#Interkommunale Zusammenarbeit#Nachhaltige Kommunen

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 80% der förderfähigen Kosten

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Baden-Württemberg

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Energieerzeugung und -versorgung

Begünstigte

Begünstigte:

Public Sector Entities

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Verwaltet von:

Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP)

0 x 0
XS