Erasmus Charta für die Hochschulbildung ECHE – Leichtes Verfahren

Zuletzt aktualisiert: 22.7.2025
Zuschuss

Die Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) – Leichtes Verfahren bietet Hochschulen (HEIs) die Akkreditierung zur Teilnahme am Erasmus+-Programm. Dieser Aufruf richtet sich speziell an Hochschulen, die seit 2017 bereits an Erasmus+-Aktivitäten teilgenommen haben und die ECHE-Prinzipien vollständig einhalten, wodurch ein optimierter Weg zur Zertifizierung geboten wird.

Wer wird durch das Erasmus ECHE Leichte Verfahren gefördert?

Das Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) Leichte Verfahren dient der Akkreditierung von Hochschulen (HEIs) für ihre Teilnahme am Erasmus+-Programm. Diese Akkreditierung ist entscheidend, damit Institutionen an Aktivitäten wie Lernmobilität und internationalen Kooperationsprojekten teilnehmen können. Das Programm richtet sich an förderfähige öffentliche oder private Hochschulen in den Erasmus+-Programmländern, die spezifische Kriterien hinsichtlich früherer Beteiligung und Einhaltung erfüllen.

Was wird von der ECHE-Akkreditierung abgedeckt?

Dieses Programm konzentriert sich auf die Bereitstellung von Akkreditierungen und nicht auf die direkte finanzielle Förderung spezifischer Projekte. Die Akkreditierung selbst ermöglicht es Hochschulen, an verschiedenen Erasmus+-Aktivitäten teilzunehmen, die sich im Allgemeinen auf Bildungs- und akademische Austausche konzentrieren.

Art und Umfang der Erasmus ECHE Förderung

Die Art der Unterstützung durch dieses Programm ist eine Zertifizierung, speziell die Erasmus Charta für die Hochschulbildung, die als Zuschuss klassifiziert wird. Sie ermöglicht es Institutionen, an Erasmus+-Aktivitäten für den Zeitraum 2021-2027 teilzunehmen, anstatt direkte Finanzbeträge für Projekte anzubieten.

Bedingungen und Anforderungen für die ECHE-Zertifizierung

Antragsteller für das ECHE Leichte Verfahren müssen strenge Antrags- und Bewertungsbedingungen einhalten. Die Bewertung konzentriert sich auf die Relevanz der Erasmus-Grundsatzerklärung der Institution, ihre organisatorische Qualität und ihr Engagement für die ECHE-Prinzipien, insbesondere in Bezug auf akademische Anerkennung und inklusive Praktiken.

Antragsverfahren für Erasmus ECHE

Das Antragsverfahren für das ECHE Leichte Verfahren ist eine einstufige elektronische Einreichung. Die Bewertung basiert auf strengen Zulassungs-, Förderfähigkeits- und Vergabekriterien, wobei nur vollständig konforme Institutionen die Zertifizierung erhalten.

Rechtsgrundlage des Erasmus ECHE Programms

Die Erasmus Charta für die Hochschulbildung arbeitet unter dem übergeordneten rechtlichen Rahmen des Erasmus+-Programms. Wichtige Leitlinien, wie die ECHE-Prinzipien und der ECTS-Leitfaden, bestimmen ihre Umsetzung. Relevante offizielle Dokumente, einschließlich des Aufrufdokuments und der Antragsvorlage, werden den Antragstellern zur Verfügung gestellt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG)), gelistete EWR-Länder und Länder, die dem Erasmus+-Programm assoziiert sind, oder Länder in laufenden Assoziierungsabkommen-Verhandlungen.

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Bildung und Forschung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

EACEA

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