Erasmus Charta für die Hochschulbildung ECHE - Vollständiges Verfahren
Das vollständige Verfahren der Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) ist eine Akkreditierungsinitiative im Rahmen des Erasmus+-Programms, die für Hochschuleinrichtungen (HEIs) konzipiert wurde. Dieser Aufruf richtet sich speziell an neue Antragsteller oder inaktive HEIs, die von ihrer Nationalen Agentur für den vollständigen Akkreditierungsprozess ausgewählt wurden. Der erfolgreiche Erwerb der ECHE ist eine Voraussetzung für HEIs, um während des Zeitraums 2021-2027 an Erasmus+-Aktivitäten wie individueller Lernmobilität und internationaler Zusammenarbeit für Innovation und bewährte Verfahren teilnehmen zu können.
Wer wird durch die Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) Vollständiges Verfahren gefördert?
Das vollständige Verfahren der Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) dient der Akkreditierung von Hochschuleinrichtungen, die die für die Teilnahme am Erasmus+-Programm erforderliche operative Kapazität und strategische Ausrichtung nachweisen. Diese Akkreditierung ist entscheidend für Institutionen, die sich durch Lernmobilität und Kooperationsprojekte an Internationalisierungs- und Modernisierungsbemühungen beteiligen möchten.
Was wird durch die Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) Vollständiges Verfahren gefördert?
Das vollständige Verfahren der Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) unterstützt den Rahmen, der für Hochschuleinrichtungen erforderlich ist, um sich an Erasmus+-Aktivitäten zu beteiligen, wobei der Schwerpunkt eher auf der Akkreditierung als auf der direkten Finanzierung spezifischer Projekte liegt. Die Förderkriterien betonen die institutionelle Kapazität und das strategische Engagement für die europäische und internationale Hochschulzusammenarbeit.
Art und Umfang der Förderung für das ECHE Vollständiges Verfahren
Das vollständige Verfahren der Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) bietet eine Akkreditierung, die als Qualitätsrahmen und Voraussetzung für Hochschuleinrichtungen zur Teilnahme an Erasmus+-Aktivitäten dient. Obwohl administrativ als „Zuschuss“ klassifiziert, beinhaltet dieses Programm keine direkte finanzielle Zuwendung pro Institution für die Projektumsetzung, sondern eine Zertifizierung für den Programmzeitraum 2021-2027.
Bedingungen und Anforderungen für die ECHE-Akkreditierung
Um erfolgreich unter dem vollständigen Verfahren der Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) akkreditiert zu werden, müssen Antragsteller spezifische Zulassungs-, Förderfähigkeits- und Vergabekriterien erfüllen. Ein starker Schwerpunkt liegt auf dem Engagement der Institution für Qualitätsmanagement, Transparenz und die Einhaltung wichtiger Erasmus+-Grundsätze, einschließlich der automatischen Anerkennung von ECTS-Punkten und der Förderung umweltfreundlicher Praktiken und bürgerschaftlichen Engagements.
Antragsverfahren für die ECHE-Akkreditierung
Das Antragsverfahren für das vollständige Verfahren der Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) umfasst eine strukturierte Einreichung und eine strenge Bewertung anhand vordefinierter Kriterien, um sicherzustellen, dass nur Institutionen akkreditiert werden, die ein starkes Engagement für die Werte des Erasmus+-Programms zeigen.
Rechtsgrundlage der ECHE
Die Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) unterliegt grundsätzlich dem übergeordneten Rechtsrahmen des Erasmus+-Programms. Dieser Abschnitt skizziert die wesentlichen Dokumente und Richtlinien, die ihr Mandat geben und ihre Umsetzung leiten.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG)), EWR-Länder, mit dem Erasmus+-Programm assoziierte Länder und Länder, die sich in laufenden Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen befinden.
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung
Begünstigte:
Bildung und Forschung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
EACEA
Website: