Partnerschaft für Zusammenarbeit im Jugendbereich - Europäische NGOs

Zuletzt aktualisiert: 24.7.2025
Zuschuss

Die Partnerschaft für Zusammenarbeit im Jugendbereich – Europäische NGOs, Teil des umfassenderen Erasmus+-Programms, zielte darauf ab, die Qualität und Relevanz von Aktivitäten in Jugendorganisationen durch eine robuste transnationale Zusammenarbeit erheblich zu verbessern. Diese Initiative konzentrierte sich auf die Förderung innovativer Praktiken, die Erleichterung des Peer-Learnings und die Förderung des Erfahrungsaustauschs in ganz Europa und trug somit direkt zu den Kernzielen der EU-Jugendstrategie 2019-2027 bei.

Wer wird gefördert: Förderfähige Antragsteller und Programmziele

Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Organisationen, die im Rahmen der Partnerschaft für Zusammenarbeit im Jugendbereich förderfähig sind, sowie den geografischen Geltungsbereich und die übergeordneten Ziele, die damit erreicht werden sollen. Das Programm richtet sich speziell an eine breite Palette von Einrichtungen, die in der Jugendarbeit und verwandten Bereichen in ganz Europa und darüber hinaus tätig sind, mit dem Ziel, junge Menschen zu stärken und Innovationen zu fördern.

Was wird gefördert: Förderfähige Bereiche und Projektumfang

Dieser Abschnitt beschreibt die spezifischen thematischen Bereiche und Arten von Aktivitäten, die förderfähig sind, und konzentriert sich darauf, wie Projekte zu den Zielen des Programms beitragen sollen. Er klärt auch den allgemeinen Ansatz zur Deckung der Projektkosten und das typische Entwicklungsstadium der unterstützten Initiativen, wobei Innovation und praktische Umsetzung betont werden.

Art und Umfang der Förderung für Jugendinitiativen

Dieser Abschnitt beschreibt die Art der verfügbaren finanziellen Unterstützung, einschließlich des Instruments, spezifischer Förderbeträge und der zulässigen Projektdauer. Das Programm bietet eine vereinfachte Förderzuteilung durch Pauschalbeträge, was Klarheit über die finanziellen Erwartungen schafft.

Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller

Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Regeln, Vorschriften und spezifischen Bedingungen, die Antragsteller und Begünstigte während des gesamten Programmlebenszyklus einhalten müssen. Er behandelt kritische Aspekte von der Antragstellung bis zur Projektumsetzung, um die Einhaltung und ein effektives Projektmanagement zu gewährleisten.

Antragsverfahren und Auswahlprozess

Dieser Abschnitt bietet Anleitungen zum Antragsverfahren, von den Einreichungsanforderungen über die Bewertungsmethoden bis hin zur Mitteilung der Entscheidungen. Er skizziert die wichtigsten Schritte und Fristen, die Antragsteller beachten sollten.

Rechtsgrundlage und offizielle Dokumentation

Dieser Abschnitt identifiziert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Programm „Partnerschaft für Zusammenarbeit im Jugendbereich“ regeln, seine Legitimität gewährleisten und seinen operativen Rahmen leiten.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

400.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

5.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

15.06.2021

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Länder der teilnehmenden Organisationen (Programm- und Partnerländer), einschließlich Sitze von EU-Institutionen und relevanter transnationaler Veranstaltungen/Konferenzen.

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Sozialunternehmen, Kultureinrichtungen, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Jugend

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring, Evaluierung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission (über Erasmus+-Programm)

Verwaltet von:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)

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