Partnerschaften für Kooperation - Kooperationspartnerschaften im Bereich Jugend, eingereicht von europäischen NGOs

Zuletzt aktualisiert: 23.7.2025
Zuschuss

Die Kooperationspartnerschaften im Rahmen von Erasmus+ Jugend befähigen europäische NGOs, die Qualität und Kapazität von Organisationen im Jugendsektor zu verbessern. Dieses Programm zielt darauf ab, transnationale und sektorübergreifende Zusammenarbeit zu fördern, die zu innovativen Ansätzen und Transformationen auf individueller, organisationaler und sektoraler Ebene in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Jugend führt. Der Aufruf richtet sich speziell an Projekte, die von europäischen NGOs eingereicht werden.

Wer wird gefördert

Das Erasmus+ Jugend Kooperationspartnerschaften Programm wurde entwickelt, um Projekte von förderfähigen europäischen NGOs und ihren Partnern zu finanzieren, wobei der Schwerpunkt auf Jugend, Bildung und Ausbildung in verschiedenen europäischen und assoziierten Ländern liegt. Sein Hauptziel ist der Kapazitätsaufbau, die Qualitätsverbesserung und die Förderung transformativer Veränderungen in diesen Bereichen.

Was wird gefördert

Dieses Programm unterstützt Kooperationspartnerschaften, die sich auf die Verbesserung der Qualität und Kapazität in den Bereichen Jugend, Bildung, Ausbildung und Sport konzentrieren. Projekte sollten gemeinsame Bedürfnisse und Prioritäten ansprechen und übergreifende Themen wie die Digitale Agenda und Künstliche Intelligenz einbeziehen.

Art und Umfang der Förderung

Die Erasmus+ Jugend Kooperationspartnerschaften bieten finanzielle Unterstützung in Form von Pauschalbetragszuschüssen, wobei für diesen spezifischen Aufruf ein Gesamtbudget von 2.200.000 EUR zugewiesen wurde. Detaillierte Finanzparameter sind im Ausschreibungsdokument verfügbar.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller und Begünstigte müssen spezifische Bedingungen und Anforderungen einhalten, die im Ausschreibungsdokument dargelegt sind, insbesondere in Bezug auf die Einreichung von Anträgen, die Zusammensetzung des Konsortiums und allgemeine Programmvorschriften. Wichtige Bestimmungen regeln die Förderfähigkeit, Bewertung und das gesamte Projektmanagement.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Erasmus+ Jugend Kooperationspartnerschaften umfasste eine strukturierte Einreichung und Bewertung mit klaren Zeitplänen für jede Phase. Nach dem Abschluss des Aufrufs wurden die Vorschläge einer strengen Bewertung unterzogen, die zur Mitteilung der Ergebnisse und den anschließenden Finanzhilfevereinbarungen führte.

Rechtsgrundlage

Das Erasmus+ Jugend Kooperationspartnerschaften Programm ist offiziell durch grundlegende EU-Rechtsdokumente etabliert und geregelt, wodurch sichergestellt wird, dass sein Rahmen mit den umfassenderen Politiken der Europäischen Union übereinstimmt.

Ähnliche Programme

#Erasmus+ Jugendförderung#Kooperationspartnerschaften#Europäische NGOs#Jugendentwicklung#Bildungszuschüsse#Kapazitätsaufbau#Digitale Agenda#KI in der Jugend#Europäische Förderung#Non-Profit-Förderung#Ausbildungspartnerschaften#Sportbildung#Zuschüsse der Europäischen Kommission#Jugendförderung#Transnationale Zusammenarbeit#Pauschalbetragszuschüsse

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Förderbudget

Förderbudget:

2,200,000 EUR

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Republik Nordmazedonien, Serbien, Türkei, Ukraine und bestimmte Nachbarländer für spezifische Aktionen.

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Jugend

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

0 x 0
XS