Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich, Strang 3

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Das Erasmus+ Programm zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich (CBHE) Strang 3 fördert die internationale Zusammenarbeit zur Stärkung der Hochschulsysteme in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Es konzentriert sich einzigartig auf Strukturreformen, um die Relevanz, Qualität und Reaktionsfähigkeit der Hochschulbildung auf sozioökonomische Bedürfnisse zu modernisieren und zu verbessern. Diese Initiative steht in starkem Einklang mit den umfassenderen Prioritäten der EU, einschließlich des Green Deals und der Digitalen Transformation.

Wer wird gefördert

Das Programm zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich (CBHE) Strang 3 richtet sich an Organisationen im Hochschulbereich, darunter Universitäten, nationale Behörden und Forschungseinrichtungen. Der Anwendungsbereich des Programms ist global und zielt auf spezifische, nicht mit dem Erasmus+ Programm assoziierte Drittländer ab, mit dem klaren Ziel, die Modernisierung und strukturelle Verbesserung ihrer Hochschulsysteme zur Bewältigung lokaler und globaler Herausforderungen zu unterstützen.

Was wird gefördert

Das Programm zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich Strang 3 unterstützt Projekte, die sich auf Strukturreformen und Innovationen innerhalb der Hochschulsysteme konzentrieren. Die Förderung wird für Aktivitäten bereitgestellt, die Modernisierung, Kapazitätsaufbau sowie digitale und grüne Übergänge fördern, mit spezifischen Richtlinien zu förderfähigen und ausgeschlossenen Kosten sowie zu Projektphasen.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich Strang 3 gewährt Zuschüsse von bis zu 1.000.000 EUR und deckt bis zu 90% der gesamten förderfähigen Projektkosten im Rahmen eines Pauschalbetragsmodells ab. Spezifische finanzielle Beschränkungen gelten für Ausrüstung und Untervergabe, um eine gezielte und effiziente Nutzung der Mittel zu gewährleisten.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller und Begünstigte des Programms Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich Strang 3 müssen spezifische administrative, kooperative und budgetäre Regeln einhalten. Dazu gehören strenge Seitenbegrenzungen für Anträge, Anforderungen an die Konsortialzusammensetzung und Obergrenzen für bestimmte Ausgabenkategorien, um eine effiziente und konforme Projektdurchführung zu gewährleisten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das Programm Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich Strang 3 umfasste eine einstufige Einreichung über das Funding & Tenders Portal, die spezifische Formulare und die Einhaltung von Fristen erforderte. Die Vorschläge durchliefen eine Evaluierungsphase, deren Ergebnisse den Antragstellern mitgeteilt und anschließend Finanzhilfeverträge unterzeichnet wurden.

Rechtsgrundlage

Das Programm Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich Strang 3 basiert rechtlich auf dem Erasmus+ Programmleitfaden, dessen Operationen durch zusätzliche Entscheidungen der Europäischen Kommission und Musterfinanzhilfeverträge geregelt werden. Die Transparenz wird durch die Verfügbarkeit dieser offiziellen Texte gewährleistet.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.000.000 EUR

Förderbudget

Förderbudget:

Gesamtrichtbudget für Strang 3: 15.500.000 EUR. Gesamtrichtbudget CBHE 2024: 97.817.250 EUR.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

08.02.2024

Offen bis

Offen bis:

Laufend

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Westbalkan, Östliche Nachbarschaft, südliche Mittelmeerländer, Asien, Zentralasien, Subsahara-Afrika, Lateinamerika. Projekte in den Regionen Naher Osten, Pazifik und Karibik können unter Strang 3 nicht gefördert werden, da ihr Richtbudget null beträgt. Alle Zielländer müssen Drittländer sein, die nicht mit dem Programm assoziiert sind.

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Hochschuleinrichtungen (HEIs), Organisationen von HEIs, zuständige nationale Behörden (insbesondere Bildungsministerien), Forschungseinrichtungen, andere relevante Behörden/Gremien und Interessengruppen in förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind.

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Politikentwicklung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

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