Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich, Strang 2

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Dieses Erasmus+-Programm, Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich (CBHE) Strang 2, fördert internationale Kooperationsprojekte zwischen Hochschuleinrichtungen zugunsten berechtigter Drittländer, die nicht mit dem Programm assoziiert sind. Es zielt darauf ab, Hochschulsysteme zu modernisieren und ihre Relevanz für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu erhöhen, direkt beitragend zur Global Gateway Strategie der Europäischen Kommission und übergreifenden Prioritäten wie dem Green Deal und der digitalen Transformation.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Einrichtungen, die für eine Förderung im Rahmen des Programms zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich (CBHE) Strang 2 in Frage kommen, wobei der geografische Geltungsbereich und die strategischen Ziele der geförderten Projekte, die sich hauptsächlich auf die Stärkung der Hochschulsysteme in förderfähigen Drittländern konzentrieren, detailliert aufgeführt werden.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten, thematischen Bereichen und Aktivitäten, die im Rahmen des Programms zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich (CBHE) Strang 2 förderfähig sind, sowie Richtlinien zu förderfähigen und ausgeschlossenen Kosten und dem typischen Reifegrad unterstützter Initiativen. Der Fokus liegt auf innovativen und reformorientierten Interventionen innerhalb der Hochschulsysteme.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt beschreibt die Art der finanziellen Unterstützung, die durch das Programm zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich (CBHE) Strang 2 verfügbar ist, einschließlich der spezifischen Art des Finanzinstruments, der maximalen Zuschussbeträge und Kofinanzierungsraten sowie der erwarteten Projektlaufzeit.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller und Begünstigte, die am Programm zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich (CBHE) Strang 2 teilnehmen, und behandelt Antragsbedingungen, Konsortiumsregeln, Budgetbestimmungen und andere wichtige Bestimmungen für die Projektumsetzung.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt führt Antragsteller durch den Prozess der Einreichung von Vorschlägen für den Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich (CBHE) Strang 2, detailliert die erforderlichen Unterlagen, den Zeitplan für die Einreichung und die Bewertungsschritte, die über Förderentscheidungen bestimmen.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt identifiziert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Programm zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich (CBHE) Strang 2 etablieren und regeln, um seine Legitimität zu gewährleisten und seinen operativen Rahmen innerhalb der breiteren EU-Finanzierungslandschaft zu steuern.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

800.000 EUR

Förderbudget

Förderbudget:

Indikatives Gesamtbudget für CBHE 2025: 107.000.000 EUR; Indikatives CBHE-Budget 2025 für Strang 2: 48.398.080 EUR

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

06.02.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Region 1 Westbalkan, Region 2 Östliche Partnerschaft, Region 3 Süd-Mittelmeerländer, Region 5a Asien, Region 6 Zentralasien, Region 7a Naher Osten, Region 8a Pazifik, Region 9 Subsahara-Afrika, Region 10 Lateinamerika, Region 11 Karibik

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Hochschuleinrichtungen, Studierende, Personal, Gesellschaft im Allgemeinen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Kapazitätsaufbau, Politikentwicklung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

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