Partnerschaften für Innovation – Zukunftsweisende Projekte – Erwachsenenbildung (EB)

Zuletzt aktualisiert: 24.7.2025
Zuschuss

Die Partnerschaften für Innovation – Zukunftsweisende Projekte (Erwachsenenbildung, Los 3) zielen darauf ab, Innovation, Kreativität und Partizipation in Systemen der Erwachsenenbildung zu fördern. Dieses Programm zeichnet sich durch die Unterstützung großer, transnationaler Projekte aus, die darauf ausgelegt sind, bahnbrechende Politikansätze mit dem Potenzial für systemische Veränderungen und eine europaweite Verankerung zu identifizieren, zu entwickeln, zu testen und zu bewerten. Das Kernziel ist eine signifikante Verbesserung der Erwachsenenbildung, insbesondere mit Fokus auf Weiterbildungspfade für Personen mit geringen Qualifikationen.

Wer wird gefördert

Die Partnerschaften für Innovation – Zukunftsweisende Projekte – Erwachsenenbildung (ERASMUS-EDU-2022-PI-FORWARD-LOT3) richten sich an ein breites Spektrum öffentlicher und privater Organisationen in den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern. Ziel dieses Programms ist es, die Erwachsenenbildungssysteme durch die Förderung von Innovation, Kreativität und sozialem Unternehmertum zu verbessern, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Weiterbildungspfaden liegt.

Was wird gefördert

Dieses Programm bietet Finanzierung für innovative Projekte in der Erwachsenenbildung, mit einem starken Fokus auf Höherqualifizierung und Kompetenzentwicklung. Es unterstützt verschiedene Aktivitäten von der Forschung bis zum Pilottesting und deckt über ein Pauschalfinanzierungsmodell eine breite Palette von Kosten ab.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses, speziell über ein Pauschalfinanzierungsmodell, für eine feste Dauer von 24 Monaten. Für Projekte im Bereich Erwachsenenbildung (Los 3) beträgt der maximale EU-Zuschuss 1.000.000 EUR.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller und Begünstigte müssen spezifische Bedingungen bezüglich der Antragstellung, der Konsortialzusammensetzung, der Budgetzuweisung und der operativen Bestimmungen einhalten. Wichtige Regelungen umfassen eine detaillierte Budgetplanung, Anforderungen an kooperative Partnerschaften und den offenen Zugang zu Projektergebnissen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren umfasst eine einstufige Einreichung bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Vorschläge werden von Experten gründlich anhand vordefinierter Kriterien bewertet, was zu einem wettbewerbsorientierten Auswahlverfahren führt. Das Programm bietet klare Leitlinien und Vorlagen für Antragsteller.

Rechtsgrundlage

Das Programm Partnerschaften für Innovation – Zukunftsweisende Projekte – Erwachsenenbildung ist rechtlich durch umfassende EU-Dokumente etabliert und geregelt. Diese grundlegenden Texte gewährleisten das Mandat und den operativen Rahmen des Programms und richten es an breiteren europäischen strategischen Prioritäten aus.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.000.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

5.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Politikentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

Zusätzliche Partner:

Partnerorganisationen sollten eine Mischung aus öffentlichen und privaten Einrichtungen sein, einschließlich Forschern, Praktikern und solchen mit der Fähigkeit, politische Entscheidungsträger zu erreichen. Akteure, die an Weiterbildungspfaden beteiligt sind, können nationale, regionale oder lokale Einrichtungen der Erwachsenenbildung; Arbeitgeberorganisationen, Arbeitgeber, Gewerkschaften, Industrie-, Handels-, und Handwerkskammern; Arbeitsverwaltungen; Bildungs- und Ausbildungsanbieter; Zwischen- und Sektororganisationen; zivilgesellschaftliche Organisationen; lokale und regionale Wirtschaftsakteure; Bibliotheken; und Gemeindedienste umfassen.

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