Innovationspartnerschaften - Zukunftsweisende Projekte - Digitale Bildung (sektorübergreifend)

Zuletzt aktualisiert: 24.7.2025
Zuschuss

Der Aufruf Erasmus+ Innovationspartnerschaften - Zukunftsweisende Projekte, insbesondere Los 1 mit Schwerpunkt auf digitale Bildung, zielt darauf ab, bedeutende Innovationen in europäischen Bildungs- und Ausbildungssystemen voranzutreiben. Diese Initiative soll bahnbrechende politische Ansätze und Praktiken im digitalen Lernen identifizieren, entwickeln, testen und bewerten, die breitflächig und sektorübergreifend übernommen und integriert werden können. Durch die Förderung von Kreativität und transnationaler Zusammenarbeit soll das Programm Europas Innovationsfähigkeit stärken und zentrale europäische Prioritäten in der digitalen Bildung adressieren.

Wer wird gefördert

Das Programm „Innovationspartnerschaften – Zukunftsweisende Projekte“ richtet sich im Rahmen seines Loses für digitale Bildung an öffentliche und private Einrichtungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Arbeit in den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Drittländern. Das übergeordnete Ziel ist die Förderung von Innovation, Kreativität und sozialem Unternehmertum, um zu systemischen Verbesserungen in digitalen Bildungssystemen in ganz Europa zu führen.

Was wird gefördert

Dieses Programm fördert speziell Projekte, die sich auf digitale Bildung konzentrieren, einschließlich Bildungstechnologie, pädagogische Ansätze für Informatik und Lehrerausbildung in digitaler Kompetenz und Desinformation. Es unterstützt verschiedene Aktivitäten von der Forschung bis zu Pilotaktionen, mit einem klaren Schwerpunkt auf die Erzielung systemischer Auswirkungen innerhalb der Bildungs- und Ausbildungssysteme.

Art und Umfang der Förderung

Die finanzielle Unterstützung für „Innovationspartnerschaften – Zukunftsweisende Projekte“ wird als Pauschalbetrag gewährt. Für Los 1 steht pro Projekt ein maximaler EU-Zuschuss von 1.500.000 EUR zur Verfügung, der bis zu 80 % des geschätzten förderfähigen Budgets abdeckt. Die Projekte sollen eine Laufzeit zwischen 24 und 48 Monaten haben, mit der Möglichkeit gerechtfertigter Verlängerungen.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller und Begünstigte müssen spezifische Bedingungen sowohl für die Antragstellung als auch für die Projektdurchführung einhalten. Die Bildung eines Konsortiums ist obligatorisch und erfordert eine Mindestanzahl von Partnern aus förderfähigen Ländern, einschließlich einer öffentlichen Behörde und, für bestimmte Prioritäten, eines EdTech-Unternehmens. Während finanzielle Unterstützung an Dritte nicht zulässig ist, sind Kosten für Freiwillige und KMU förderfähig. Eine zentrale Anforderung ist die Entwicklung eines langfristigen Aktionsplans zur Integration von Innovationen und zur Gewährleistung einer breiten Verbreitung der Ergebnisse als offene Bildungsressourcen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren umfasste eine einstufige Einreichung bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) mit einer festen Frist. Die Vorschläge wurden von Experten auf der Grundlage festgelegter Kriterien streng bewertet, wobei erfolgreiche Antragsteller nach einer definierten Evaluierungsperiode benachrichtigt wurden.

Rechtsgrundlage

Das Erasmus+-Programm „Innovationspartnerschaften – Zukunftsweisende Projekte“ ist rechtlich durch spezifische EU-Rechtsakte untermauert und wird von umfassenderen europäischen Politikstrategien zur Transformation der Bildungs- und Ausbildungssysteme geleitet. Offizielle Dokumente wie das Aufrufdokument und der Erasmus+-Programmleitfaden bieten den detaillierten Rahmen für dessen Betrieb, wobei der Zugang über verschiedene EU-Online-Plattformen erleichtert wird.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.500.000 EUR

Förderbudget

Förderbudget:

Gesamtaufruf: 35.000.000 EUR; Los 1: 15.000.000 EUR

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

EU-Mitgliedstaaten, mit dem Programm assoziierte Drittländer (EFTA-/EWR-Länder, beitretende/Kandidaten-/potenzielle Kandidatenländer, Länder der Europäischen Nachbarschaftspolitik).

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Softwareentwicklung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Planung, Politikentwicklung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

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