Kooperationspartnerschaften

Zuletzt aktualisiert: 24.7.2025
Zuschuss

Dieses Erasmus+-Programm, „Kooperationspartnerschaften“, zielt darauf ab, die Qualität und Relevanz der Aktivitäten innerhalb der teilnehmenden Organisationen und Institutionen erheblich zu verbessern und stärkere transnationale Netzwerke zu fördern. Es unterstützt die Entwicklung und Umsetzung innovativer Praktiken und gemeinsamer Initiativen, fördert die Zusammenarbeit, das Peer-Learning und den Erfahrungsaustausch in ganz Europa, mit einem starken Schwerpunkt auf sportbezogenen Aktivitäten.

Wer wird gefördert

Das Programm „Kooperationspartnerschaften“ richtet sich an eine breite Palette von Organisationen und Institutionen in den EU-Mitgliedstaaten und bestimmten Nicht-EU-Ländern, um die Zusammenarbeit und den Kapazitätsaufbau in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport zu fördern. Das primäre Ziel ist es, die Qualität und Relevanz der Aktivitäten zu steigern und transnationale operative Kapazitäten aufzubauen.

Was wird gefördert

Dieses Programm fördert Initiativen, die sich auf die Entwicklung, den Transfer und die Umsetzung innovativer Praktiken und gemeinsamer Initiativen konzentrieren, die die Zusammenarbeit, das Peer-Learning und den Erfahrungsaustausch auf europäischer Ebene fördern, insbesondere im Sportsektor. Die unterstützten Aktivitäten umfassen eine breite Palette sportbezogener Themen und gesellschaftlicher Herausforderungen.

Art und Umfang der Finanzierung

Das Programm „Kooperationspartnerschaften“ bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, wobei für das Jahr 2025 ein erhebliches Gesamtbudget zugewiesen wurde.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller und Begünstigte müssen die in den offiziellen Ausschreibungsdokumenten festgelegten spezifischen Bedingungen und Anforderungen einhalten, insbesondere bezüglich der Antragsverfahren, der Konsortiumsbildung und anderer operativer Bestimmungen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für Kooperationspartnerschaften umfasst einen strukturierten Ablauf von der Veröffentlichung der Ausschreibung bis zur Unterzeichnung des Finanzhilfevertrags, wobei wichtige Termine und Bewertungskriterien in der offiziellen Dokumentation festgelegt sind.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm wird durch spezifische Verordnungen und Arbeitsprogramme der Europäischen Union etabliert und geregelt, wodurch seine Legitimität und sein operativer Rahmen gewährleistet sind.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Förderbudget

Förderbudget:

Gesamtbudget für 2025: 40.200.000 €

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

EU-Mitgliedstaaten, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldawien, völkerrechtlich anerkanntes Hoheitsgebiet der Ukraine, Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästina, Syrien, Tunesien (außer Belarus nur für Partnerrolle).

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)

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