Kooperationspartnerschaften

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Das Erasmus+ Programm „Kooperationspartnerschaften“ (ERASMUS-SPORT-2024-SCP) zielt darauf ab, die Qualität und Relevanz von Aktivitäten in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Jugend und Sport in ganz Europa und den assoziierten Ländern zu verbessern. Es fördert auf einzigartige Weise die transnationale Zusammenarbeit, indem es innovative Praktiken und den Austausch von Fachwissen anregt, um positive Veränderungen auf individueller, organisationaler und sektoraler Ebene voranzutreiben. Diese Initiative soll stärkere, besser vernetzte Netzwerke aufbauen, europäische Werte fördern und gemeinsame gesellschaftliche Bedürfnisse durch kollaborative Projekte adressieren.

Wer wird durch Erasmus+ Kooperationspartnerschaften gefördert?

Das Erasmus+ Kooperationspartnerschaften-Programm steht einer Vielzahl von Organisationen in den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Drittländern offen, mit einem klaren Fokus auf die Förderung transnationaler Zusammenarbeit und die Erreichung strategischer Ziele in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Jugend und Sport. Das Programm zielt auf die Entwicklung und Umsetzung innovativer Praktiken sowie auf gemeinsame Initiativen ab, die Peer-Learning und den Erfahrungsaustausch auf europäischer Ebene fördern.

Was wird im Rahmen von Kooperationspartnerschaften gefördert?

Das Erasmus+ Kooperationspartnerschaften-Programm bietet Finanzierung für eine Vielzahl von Projekten und Aktivitäten, die auf die Förderung von Innovation und Entwicklung in verschiedenen Sektoren abzielen, mit besonderem Schwerpunkt auf Sport, Bildung und soziale Inklusion. Das Programm unterstützt Initiativen, die verschiedene Entwicklungsstadien abdecken, von der Ideenfindung bis zur breiten Umsetzung, um sicherzustellen, dass die finanzielle Unterstützung wesentliche Projektkosten abdeckt, um die Wirkung zu maximieren.

Teilnahmebedingungen und Anforderungen

Das Erasmus+ Kooperationspartnerschaften-Programm definiert spezifische Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller und teilnehmende Organisationen, um ein robustes und wirkungsvolles kollaboratives Umfeld zu gewährleisten. Diese Bestimmungen umfassen Partnerschaftsstrukturen, Projektlaufzeit und operative Richtlinien, wobei Qualität, Relevanz und die Einhaltung der EU-Werte im Vordergrund stehen.

Überblick über das Antragsverfahren

Der Antragsprozess für Erasmus+ Kooperationspartnerschaften ist strukturiert und erfordert akribische Detailgenauigkeit, von der ersten Einreichung bis zur abschließenden Bewertung. Transparenz bei den Kriterien und klare Kommunikationskanäle prägen den Weg vom Vorschlag zur potenziellen Förderzusage.

Rechtsgrundlage und offizielle Dokumente

Das Erasmus+ Kooperationspartnerschaften-Programm ist fest in einem umfassenden Rechtsrahmen verankert, der seine Autorität aus der übergeordneten Erasmus+-Verordnung schöpft und durch detaillierte Aufrufdokumente geleitet wird. Dies gewährleistet Transparenz, Konsistenz und Konformität bei seinen Operationen und Mittelzuweisungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

400.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

35.215.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

05.03.2024

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union, Norwegen, Island, Liechtenstein, Republik Nordmazedonien, Republik Türkei, Republik Serbien. Andere Drittländer können als Partner teilnehmen.

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Piloterprobung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

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