Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Richtlinie Erschwernisausgleich)

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Land Bremen bietet landwirtschaftlichen Unternehmen einen Erschwernisausgleich für die Bewirtschaftung von Grünland in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten. Dieser Zuschuss kompensiert zusätzliche Kosten und Einkommensverluste, die durch die besonderen Bewirtschaftungsauflagen in diesen geschützten Gebieten entstehen. Das Programm unterstützt so die Vereinbarkeit von Landwirtschaft und Naturschutz im Rahmen der Natura 2000-Ziele.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an landwirtschaftliche kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Bremen. Ziel ist es, diese Unternehmen finanziell für zusätzliche Kosten und Einkommensverluste zu entschädigen, die ihnen durch die Bewirtschaftung von Grünlandflächen in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten entstehen.

Was wird gefördert

Im Rahmen dieses Programms wird die Bewirtschaftung von Grünlandflächen in geschützten Gebieten gefördert, insbesondere der Ausgleich für die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste. Die Förderung ist auf spezifische Bereiche der Landwirtschaft beschränkt und definiert klar, welche Arten von Aufwendungen beihilfefähig sind.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses, dessen Höhe sich nach der Art der Erschwernis bemisst. Es ist eine Bagatellgrenze von 150 Euro festgelegt, und die Förderung wird für ein Kalenderjahr gewährt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und Gewährung der Förderung gelten spezifische rechtliche und administrative Bedingungen, insbesondere hinsichtlich der Flächengröße, Dokumentationspflichten und der Einhaltung beihilferechtlicher Bestimmungen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für den Erschwernisausgleich ist klar strukturiert und erfordert die Einreichung des Antrags bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, entweder online oder schriftlich, unter Einhaltung spezifischer Fristen.

Rechtsgrundlage

Dieses Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Bremen und wird durch eine Reihe von nationalen und europäischen Gesetzen und Verordnungen legitimiert und geregelt, die den Rahmen für Beihilfen im Agrarbereich setzen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

15.05.2026

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bremen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaftliche Unternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Verwaltet von:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

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