Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Richtlinie Erschwernisausgleich)
Das Land Bremen bietet landwirtschaftlichen Unternehmen einen Erschwernisausgleich für die Bewirtschaftung von Grünland in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten. Dieser Zuschuss kompensiert zusätzliche Kosten und Einkommensverluste, die durch die besonderen Bewirtschaftungsauflagen in diesen geschützten Gebieten entstehen. Das Programm unterstützt so die Vereinbarkeit von Landwirtschaft und Naturschutz im Rahmen der Natura 2000-Ziele.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an landwirtschaftliche kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Bremen. Ziel ist es, diese Unternehmen finanziell für zusätzliche Kosten und Einkommensverluste zu entschädigen, die ihnen durch die Bewirtschaftung von Grünlandflächen in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten entstehen.
Was wird gefördert
Im Rahmen dieses Programms wird die Bewirtschaftung von Grünlandflächen in geschützten Gebieten gefördert, insbesondere der Ausgleich für die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste. Die Förderung ist auf spezifische Bereiche der Landwirtschaft beschränkt und definiert klar, welche Arten von Aufwendungen beihilfefähig sind.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses, dessen Höhe sich nach der Art der Erschwernis bemisst. Es ist eine Bagatellgrenze von 150 Euro festgelegt, und die Förderung wird für ein Kalenderjahr gewährt.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und Gewährung der Förderung gelten spezifische rechtliche und administrative Bedingungen, insbesondere hinsichtlich der Flächengröße, Dokumentationspflichten und der Einhaltung beihilferechtlicher Bestimmungen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für den Erschwernisausgleich ist klar strukturiert und erfordert die Einreichung des Antrags bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, entweder online oder schriftlich, unter Einhaltung spezifischer Fristen.
Rechtsgrundlage
Dieses Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Bremen und wird durch eine Reihe von nationalen und europäischen Gesetzen und Verordnungen legitimiert und geregelt, die den Rahmen für Beihilfen im Agrarbereich setzen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Einsendeschluss:
15.05.2026
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bremen (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Begünstigte:
Landwirtschaftliche Unternehmen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Verwaltet von:
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Website: