Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes (Bremer Grünlandsäume)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Förderprogramm „Bremer Grünlandsäume“ unterstützt Landwirte und andere Landbewirtschafter im Land Bremen bei der Umsetzung von Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes. Ziel ist die Steigerung der Biodiversität, insbesondere durch die Schaffung und Pflege von Niedermoorsäumen, Blühsäumen, Strukturstreifen und Amphibiensäumen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und trägt zur Verbesserung der Agrarstruktur sowie des Küstenschutzes bei.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm „Bremer Grünlandsäume“ richtet sich an Landwirte und andere Landbewirtschafter in Bremen, die Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität auf ihren Flächen umsetzen möchten. Ziel ist der Erhalt und die Förderung von Artenvielfalt sowie der Schutz spezifischer Lebensräume.

Was wird gefördert

Das Programm „Bremer Grünlandsäume“ fördert spezifische Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes auf Grünlandflächen, die zur Steigerung der Biodiversität beitragen. Die Förderung bezieht sich auf die Umsetzung von Vertragsvarianten und die damit verbundenen Auflagen. Ausgeschlossen sind bereits anderweitig verpflichtende oder geförderte Maßnahmen.

Art und Umfang der Förderung

Das Förderprogramm „Bremer Grünlandsäume“ gewährt finanzielle Zuschüsse als Ausgleichszahlungen für vertragliche Verpflichtungen. Die Höhe der Zuwendung ist flächenbezogen und variiert je nach spezifischer Maßnahme. Die Verträge werden über einen Zeitraum von fünf Kalenderjahren geschlossen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Teilnahme am Programm „Bremer Grünlandsäume“ müssen Antragstellende diverse Bedingungen und Anforderungen erfüllen, die sowohl die Bewirtschaftung der Flächen als auch administrative Pflichten betreffen. Dazu zählen die Einhaltung einschlägiger EU- und nationaler Vorschriften, die Beachtung der De-minimis-Regelung und die Akzeptanz von Kontrollen. Ein Verbot der Doppelförderung ist ebenfalls zentral.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die „Bremer Grünlandsäume“ ist jährlich zum 1. November für das Folgejahr vorgesehen. Die Bewilligung erfolgt durch die Oberste Naturschutzbehörde, und die Auszahlung der Zuschüsse findet jährlich nach dem 15. November statt, unter der Bedingung der Erfüllung der Maßnahmen und Voraussetzungen.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm „Bremer Grünlandsäume“ ist rechtlich durch eine spezifische Richtlinie des Landes Bremen verankert und unterliegt zudem einer Reihe von übergeordneten EU- und Bundesverordnungen sowie nationalen Gesetzen. Diese Rechtsgrundlagen definieren den Rahmen, die Förderziele, die Anspruchsvoraussetzungen und die administrativen Prozesse des Programms.

Ähnliche Programme

#Vertragsnaturschutz Bremen#Bremer Grünlandsäume#Biodiversität Förderung#Landwirtschaft Bremen#Naturschutzmaßnahmen#Grünlandpflege#Flächenförderung Bremen#Natura2000 Gebiete#Landschaftsschutzgebiet#Niedermoorsäume#Blühsäume#Strukturstreifen#Amphibiensäume#Agrarstruktur Bremen#Küstenschutz Bremen#De-minimis Beihilfe#Umweltförderung

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Flächengröße und der gewählten Vertragsvariante; die maximale Ausgleichszahlung beträgt bis zu 167,21 EUR pro 1.000 m² für Blühsäume.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

01.11.2025

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bremen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft, Umwelt- & Naturschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Land Bremen, Bundesrepublik Deutschland (über GAK)

Verwaltet von:

Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Oberste Naturschutzbehörde

0 x 0
XS