Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Brandenburg
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) in Brandenburg ist ein entscheidendes Förderinstrument für die Periode 2021-2027, das sich auf die Bereiche Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion und innovative Maßnahmen konzentriert. Er unterstützt eine breite Palette von Akteuren von Privatpersonen über Unternehmen bis hin zu öffentlichen Einrichtungen. Das Programm zeichnet sich durch seine gezielte Ausrichtung auf die regionalen Bedarfe Brandenburgs aus und leistet einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Arbeits- und Bildungslandschaft.
Wer wird gefördert?
Das ESF+ Programm in Brandenburg zielt darauf ab, ein breites Spektrum von Akteuren zu unterstützen, die in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion und innovative Maßnahmen tätig sind. Die genaue Antragsberechtigung und die spezifischen Voraussetzungen werden in den detaillierten Fachrichtlinien der einzelnen Unterprogramme festgelegt.
Was wird gefördert?
Das ESF+ Programm in Brandenburg unterstützt eine Vielzahl von Projekttypen und thematischen Bereichen, die auf die Stärkung von Beschäftigung, Bildung und sozialer Inklusion abzielen. Die Förderung konzentriert sich auf Aktivitäten, die zur Entwicklung und Implementierung innovativer Maßnahmen beitragen und zur Verbesserung der Lebensqualität in der Region beitragen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung aus dem ESF+ in Brandenburg erfolgt ausschließlich in Form von Zuschüssen. Die genaue Höhe der einzelnen Förderungen ist projektbezogen und richtet sich nach Art und Umfang der jeweiligen Maßnahme. Für die gesamte Förderperiode 2021 bis 2027 steht Brandenburg ein substanzielles Gesamtbudget zur Verfügung.
Bedingungen und Voraussetzungen
Die Teilnahme am ESF+ Programm in Brandenburg erfordert die Einhaltung spezifischer Bedingungen und Voraussetzungen, die hauptsächlich in den detaillierten Fachrichtlinien der einzelnen Unterprogramme festgelegt sind. Die grundlegende Programmgrundlage bildet das ESF+ Programm Brandenburg 2021–2027.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für den ESF+ in Brandenburg ist klar strukturiert und beinhaltet die Zuständigkeiten des zuständigen Ministeriums als Verwaltungsbehörde und der Investitionsbank des Landes Brandenburg als Antragsstelle. Detaillierte Informationen zum Prozess sind online verfügbar.
Rechtliche Grundlagen
Das ESF+ Programm in Brandenburg basiert auf dem ESF+-Programm Brandenburg 2021–2027 als primärem Genehmigungsdokument. Die Umsetzung der Förderung erfolgt über spezifische Programmrichtlinien, die die detaillierten Regelungen für die einzelnen Förderbereiche festlegen. Alle relevanten Dokumente sind öffentlich zugänglich.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Abhängig von Art und Umfang der Maßnahme
Förderbudget:
Gesamtbudget: 396,5 Millionen EUR für 2021–2027
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Brandenburg (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Sozialunternehmen, Dienstleistungssektor, Sonstige
Art des Vorhabens:
Unbekannt
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Markteinführung, Planung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Piloterprobung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg
Verwaltet von:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (Verwaltungsbehörde), Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) (Antragsstelle)