SMK-ESF Plus Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen – A – Vorhaben zur Alphabetisierung und Grundbildung gering literalisierter Erwachsener
Die ESF Plus Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus unterstützt umfassend die Erhöhung der Bildungspotenziale im Freistaat Sachsen. Sie fördert lebenslanges Lernen durch Stärkung der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener, berufliche Umschulungen sowie spezifische Maßnahmen für Schüler und Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen. Das Programm zeichnet sich durch seine breite Zielgruppenansprache aus.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an juristische Personen und Personengesellschaften in Sachsen. Sie zielt darauf ab, gering literalisierte Erwachsene, Arbeitslose, Schüler und Kinder mit Lernschwierigkeiten durch gezielte Bildungsmaßnahmen und -strukturen zu unterstützen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben zu verbessern.
Was wird gefördert?
Die Richtlinie fördert vielfältige Projekte in den Bereichen Alphabetisierung und Grundbildung, berufliche Umschulungen, Maßnahmen zur Erhöhung der Schülerabschlussquoten und Angebote für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen. Es werden Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben sowie Leistungen für Teilnehmende bezuschusst, oft in Form von Pauschalen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt hauptsächlich als Projektförderung in Form von Zuschüssen. Die Förderhöhe kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die Projektdauer variiert je nach Vorhabenbereich, wobei Verlängerungen unter bestimmten Bedingungen möglich sind.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen und detaillierte Konzepte vorlegen. Die Zusammenarbeit in Netzwerken und die Einhaltung von Qualitätsstandards sind entscheidend. Es gibt spezifische Anforderungen an die Teilnehmenden und die Projektdurchführung in den jeweiligen Förderbereichen.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess erfordert die Einreichung zu festgelegten Stichtagen über das SAB-Förderportal. Die Auswahl erfolgt teilweise über Wettbewerbe oder nach Veröffentlichung von Förderbekanntmachungen. Die Auszahlung erfolgt in Teilschritten, oft basierend auf dem Vorauszahlungsprinzip, und erfordert detaillierte Verwendungsnachweise.
Rechtliche Grundlagen
Die Förderrichtlinie basiert auf dem Programm des Freistaates Sachsen für den Europäischen Sozialfonds Plus 2021–2027. Sie ist an die Bestimmungen der EU-Rahmenrichtlinie gebunden und wird durch weitere Verwaltungsvorschriften ergänzt. Die vollständigen Texte sind öffentlich zugänglich.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Offen bis:
31.12.2030
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Sozialunternehmen, Gesundheitswesen
Begünstigte:
Gering literalisierte Erwachsene, Arbeitslose, Schüler, Kinder mit Lernschwierigkeiten
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Umsetzung, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Infrastruktur, Planung, Evaluierung, Grundlagenforschung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK)
Verwaltet von:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Zusätzliche Partner:
Landesamt für Schule und Bildung, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit, Soziale Dienste, betriebliche Partner, örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Sächsischer Landkreistag, Sächsischer Städte- und Gemeindetag, Landesjugendamt