SMK-ESF Plus Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen – C – Vorhaben zur Erhöhung der Abschlussquote von Schülerinnen und Schülern
Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Projekte, die darauf abzielen, individuelle Lern- und Lebensdefizite von Schülern zu beseitigen und ihre Schullaufbahn zu sichern. Das Programm unterstützt zudem die Alphabetisierung Erwachsener, Umschulungen zu Berufsabschlüssen und die Integration von Kindern mit besonderen Bedarfen in Kindertageseinrichtungen. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung von Bildungschancen und die Erhöhung der Abschlussquoten im Freistaat Sachsen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite
Dieses Förderprogramm richtet sich an eine breite Palette von juristischen und rechtsfähigen Personengesellschaften im Freistaat Sachsen, die sich der Verbesserung von Bildungschancen und der beruflichen Integration widmen. Die Förderung zielt darauf ab, benachteiligte Schüler, gering literalisierte Erwachsene und Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen zu unterstützen.
Was wird gefördert: Projektbereiche und Kosten
Das Förderprogramm unterstützt verschiedene Arten von Projekten und Maßnahmen in den Bereichen Bildung und soziale Integration, darunter Schülercamps, alternative Lernangebote sowie Initiativen zur Grundbildung und Umschulung. Es werden Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben sowie spezifische Leistungen für Teilnehmende bezuschusst.
Art und Umfang der Finanzierung
Das Programm bietet Zuschüsse für eine Vielzahl von Bildungs- und sozialen Projekten in Sachsen. Die Förderhöhe variiert je nach Vorhaben und kann bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die genauen Finanzierungsdetails und Pauschalen werden von der Bewilligungsstelle festgelegt.
Bedingungen und Anforderungen: Förderrichtlinien im Detail
Die Teilnahme am Förderprogramm unterliegt spezifischen Bedingungen, die von der Art des Projekts abhängen. Dies umfasst Anforderungen an die Teilnehmenden, Kooperationsstrukturen und detaillierte Regelungen zur Budgetierung und Nachweisführung.
Antragsverfahren: Schritte und Auswahl
Das Antragsverfahren erfolgt primär über das SAB-Förderportal, wobei Stichtage für die Einreichung festgelegt werden. Die Auswahl der Vorhaben kann auf Basis von Teilnahmewettbewerben erfolgen, und die Auszahlung der Zuwendungen erfolgt teilweise im Vorauszahlungsprinzip.
Rechtsgrundlage: Gesetzliche Verankerung des Förderprogramms
Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, die ihrerseits europäische und nationale gesetzliche Grundlagen berücksichtigt. Offizielle Texte sind über verschiedene amtliche Quellen zugänglich.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Einsendeschluss:
31.07.2025, 31.10.2025
Offen bis:
31.12.2030
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen, Forschung und Entwicklung
Begünstigte:
Schülerinnen und Schüler, gering literalisierte Erwachsene, Arbeitslose, nichterwerbstätige Personen, Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Monitoring, Evaluierung, Planung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK)
Verwaltet von:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Zusätzliche Partner:
Landesamt für Schule und Bildung, örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Sächsischer Landkreistag, Sächsischer Städte- und Gemeindetag