ESF Plus-Richtlinie SMS (2021–2027) – B – Produktionsschulen
Die ESF Plus-Richtlinie SMS in Sachsen unterstützt gezielt benachteiligte junge Menschen sowie Initiativen zur sozialen Innovation. Sie fördert Projekte, die den Übergang in Ausbildung und Arbeit ermöglichen und eine Zukunftsplattform für soziale Innovationen schaffen. Das Programm stärkt somit die berufliche und soziale Integration im Freistaat Sachsen.
Wer wird gefördert
Die ESF Plus-Richtlinie SMS in Sachsen fördert anerkannte Träger der Jugendhilfe sowie weitere juristische und natürliche Personen, die Projekte zur sozialen und beruflichen Integration benachteiligter junger Menschen oder zur Stärkung sozialer Innovationen umsetzen. Die Förderung zielt darauf ab, Beschäftigungschancen zu verbessern und die soziale Eingliederung im Freistaat Sachsen zu stärken.
Was wird gefördert
Die Richtlinie unterstützt Projekte, die sich auf die berufliche Orientierung, Ausbildungsvorbereitung und persönliche Stabilisierung junger, benachteiligter Menschen konzentrieren, sowie Vorhaben zur Stärkung sozialer Innovationen in Sachsen. Gefördert werden produktionsschulorientierte Ansätze, niedrigschwellige Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben und arbeitsbezogene Motivation.
Art und Umfang der Förderung
Die ESF Plus-Richtlinie SMS bietet Zuschüsse als Projektförderung mit Anteilsfinanzierung. Die Förderhöhe variiert je nach Fördergegenstand zwischen 90 Prozent, 95 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Programm ist auf eine langfristige Perspektive bis Ende 2030 ausgelegt.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung sind verschiedene Bedingungen und Anforderungen zu erfüllen, darunter beihilferechtliche Bestimmungen, spezifische Voraussetzungen für die Zielgruppe und die Einhaltung von Budgetregeln. Insbesondere ist die Zusätzlichkeit des Vorhabens sicherzustellen und eine Befürwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe erforderlich.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgt über das SAB-Förderportal unter Beachtung festgelegter Stichtage. Die Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Die Antragstellung für die Fördergegenstände D und E ist nur nach separater Förderbekanntmachung möglich.
Rechtsgrundlage
Die ESF Plus-Richtlinie SMS (2021–2027) des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bildet die rechtliche Basis für dieses Förderprogramm. Sie regelt die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung von Beschäftigungschancen, Beschäftigung und sozialer Integration sowie zur Etablierung einer Zukunftsplattform für soziale Innovationen in Sachsen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Offen bis:
31.12.2030
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Freistaat Sachsen
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Benachteiligte junge Menschen zur Integration in das System der Erwerbsarbeit, sehr arbeitsmarktferne Personen, Akteure im Bereich sozialer Innovationen
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Planung, Dienstleistungserbringung, Produktentwicklung, Umsetzung, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Verwaltet von:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Zusätzliche Partner:
Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, lokale Wirtschafts- und Sozialpartner.