ESF Plus-Richtlinie SMS (2021–2027) – B – Produktionsschulen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Die ESF Plus-Richtlinie SMS in Sachsen unterstützt gezielt benachteiligte junge Menschen sowie Initiativen zur sozialen Innovation. Sie fördert Projekte, die den Übergang in Ausbildung und Arbeit ermöglichen und eine Zukunftsplattform für soziale Innovationen schaffen. Das Programm stärkt somit die berufliche und soziale Integration im Freistaat Sachsen.

Wer wird gefördert

Die ESF Plus-Richtlinie SMS in Sachsen fördert anerkannte Träger der Jugendhilfe sowie weitere juristische und natürliche Personen, die Projekte zur sozialen und beruflichen Integration benachteiligter junger Menschen oder zur Stärkung sozialer Innovationen umsetzen. Die Förderung zielt darauf ab, Beschäftigungschancen zu verbessern und die soziale Eingliederung im Freistaat Sachsen zu stärken.

Was wird gefördert

Die Richtlinie unterstützt Projekte, die sich auf die berufliche Orientierung, Ausbildungsvorbereitung und persönliche Stabilisierung junger, benachteiligter Menschen konzentrieren, sowie Vorhaben zur Stärkung sozialer Innovationen in Sachsen. Gefördert werden produktionsschulorientierte Ansätze, niedrigschwellige Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben und arbeitsbezogene Motivation.

Art und Umfang der Förderung

Die ESF Plus-Richtlinie SMS bietet Zuschüsse als Projektförderung mit Anteilsfinanzierung. Die Förderhöhe variiert je nach Fördergegenstand zwischen 90 Prozent, 95 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Programm ist auf eine langfristige Perspektive bis Ende 2030 ausgelegt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung sind verschiedene Bedingungen und Anforderungen zu erfüllen, darunter beihilferechtliche Bestimmungen, spezifische Voraussetzungen für die Zielgruppe und die Einhaltung von Budgetregeln. Insbesondere ist die Zusätzlichkeit des Vorhabens sicherzustellen und eine Befürwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe erforderlich.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt über das SAB-Förderportal unter Beachtung festgelegter Stichtage. Die Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Die Antragstellung für die Fördergegenstände D und E ist nur nach separater Förderbekanntmachung möglich.

Rechtsgrundlage

Die ESF Plus-Richtlinie SMS (2021–2027) des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bildet die rechtliche Basis für dieses Förderprogramm. Sie regelt die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung von Beschäftigungschancen, Beschäftigung und sozialer Integration sowie zur Etablierung einer Zukunftsplattform für soziale Innovationen in Sachsen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Offen bis

Offen bis:

31.12.2030

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Freistaat Sachsen

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Benachteiligte junge Menschen zur Integration in das System der Erwerbsarbeit, sehr arbeitsmarktferne Personen, Akteure im Bereich sozialer Innovationen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Planung, Dienstleistungserbringung, Produktentwicklung, Umsetzung, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Zusätzliche Partner:

Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, lokale Wirtschafts- und Sozialpartner.

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