Landesprogramm Arbeit – C4 Perspektive Arbeitsmarkt (PAM) – Netzwerk zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Landesprogramm Arbeit – C4 Perspektive Arbeitsmarkt (PAM) – Netzwerk zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter in Schleswig-Holstein bietet Zuschüsse für die Etablierung einer Beratungs- und Unterstützungsstruktur. Ziel ist es, Geflüchtete auf ihrem Weg in berufliche Ausbildung und den Arbeitsmarkt zu begleiten und ihre eigenständige Existenzsicherung zu fördern. Das Programm wird durch Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanziert und ist in mehrere Förderabschnitte unterteilt.

Wer wird gefördert?

Dieses Programm fördert Stellen außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die ein flächendeckendes und leistungsfähiges Beratungsnetzwerk für Geflüchtete etablieren. Ziel ist die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten in ganz Schleswig-Holstein, um deren eigenständige wirtschaftliche Existenz zu sichern und die Arbeit bestehender Akteure zu flankieren.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Etablierung und der Betrieb des Netzwerks „Perspektive Arbeitsmarkt (PAM)“ zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter, einschließlich regionaler Teilprojekte und spezifischer Sondervorhaben. Die Unterstützung umfasst Personal-, Sach- und indirekte Kosten, um umfassende Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen anzubieten. Die Projekte konzentrieren sich auf die Implementierung und den Ausbau von Services und Kapazitäten.

Art und Umfang der Finanzierung

Das Programm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse als Projektförderung mit einem maximalen Fördersatz von 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Antragsteller müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent erbringen. Das Programm ist in Förderabschnitte unterteilt, wobei der aktuelle zweite Abschnitt bis Ende 2027 läuft, gefolgt von einem dritten Abschnitt im Jahr 2028.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Teilnahme am Programm sind spezifische Anforderungen an die Antragstellung, die Zusammenarbeit in Konsortien, die Budgetierung sowie die Einhaltung übergreifender Grundsätze und Monitoring-Pflichten zu beachten. Besonderes Augenmerk liegt auf der Qualifikation des Personals und der Einhaltung von EU-weiten Vorgaben zur Kommunikation und Nichtdiskriminierung.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Programm wird schriftlich und per E-Mail bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein eingereicht. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch eine fachkundige Jury anhand eines Scoring-Modells, das Projektkonzeption, Eignung des Trägers und Finanzierung bewertet.

Rechtsgrundlagen

Dieses Förderprogramm basiert auf der Richtlinie des Landesprogramms Arbeit 2021–2027 und ergänzenden Förderkriterien, die vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus festgelegt wurden. Es berücksichtigt zudem übergeordnete EU-Verordnungen und die UN-Behindertenrechtskonvention.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Kreis Schleswig-Flensburg und Stadt Flensburg, Dithmarschen und Steinburg, Plön und Ostholstein, Stormarn und Herzogtum Lauenburg (Schleswig-Holstein)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Arbeitsmarktintegration, soziale Arbeit, Bildung, Beratung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Umsetzung, Politikentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (Schleswig-Holstein), Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus)

Verwaltet von:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

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