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Förderung im Rahmen des ESF Plus-Programms „Win-Win – Durch Kooperation zur Integration“
Geschlossen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025

Das ESF Plus-Programm „Win-Win – Durch Kooperation zur Integration“ unterstützt Projekte, die junge Männer im Alter von 18 bis 35 Jahren mit besonderen Zugangsherausforderungen zu Bildung und Arbeitsmarkt fördern. Es zielt darauf ab, ihre soziale und ökonomische Teilhabe durch die Entwicklung, Erprobung und den Transfer sozialer Innovationen in Kooperationsverbünden zu verbessern. Dieses Programm ist essenziell für die Integration benachteiligter junger Männer in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und Reichweite

Das Programm „Win-Win“ richtet sich an Kooperations- oder Projektverbünde, die Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und ökonomischen Teilhabe von jungen Männern im Alter von 18 bis 35 Jahren unterstützen. Insbesondere werden Personen gefördert, die Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Ausbildung und Beschäftigung haben und oft nicht von Arbeitsagenturen oder Jobcentern erreicht werden. Die Förderung erfolgt bundesweit, wobei die Projekte auf bestimmte Regionen zugeschnitten sein müssen.

Was wird gefördert: Maßnahmen und Schwerpunkte

Gefördert werden Maßnahmen und Aktivitäten, die auf die individuellen Unterstützungsbedarfe der Zielgruppe zugeschnitten sind und zur Verbesserung ihres Zugangs zum Arbeitsmarkt beitragen. Dies umfasst die Entwicklung und Erprobung von neuen sozial-innovativen Lösungsansätzen sowie den Transfer bereits identifizierter und geförderter Ansätze in andere Kommunen. Die Förderziele sind in vier Einzelziele unterteilt, die sich auf die Erreichung oder Verweigerung der Zielgruppe durch die Arbeitsverwaltung beziehen.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm „Win-Win“ bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei die Gesamtausgaben pro Projekt zwischen 250.000 EUR und 1.250.000 EUR liegen müssen. Die Laufzeit der Projekte ist auf den Zeitraum von Dezember 2024 bis Dezember 2028 begrenzt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Teilnahme am „Win-Win“-Programm gelten spezifische Bedingungen bezüglich der Antragsstellung, der Konsortialbildung und der Budgetierung. Zudem müssen bereichsübergreifende Grundsätze wie Gleichstellung und Antidiskriminierung beachtet und umfassende Berichts- und Transparenzpflichten erfüllt werden. Das gesamte Verfahren wird elektronisch über das Förderportal Z-EU-S abgewickelt.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das „Win-Win“-Programm ist zweistufig. Es beginnt mit einer Interessenbekundung über das Förderportal Z-EU-S, die nach festen Kriterien bewertet wird. Nur ausgewählte Projekte werden zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. Die Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, Knappschaft-Bahn-See (KBS).

Rechtliche Grundlagen

Das ESF Plus-Programm „Win-Win“ basiert auf spezifischen europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen, die seine Ziele und Umsetzung definieren. Diese umfassen EU-Verordnungen für den Europäischen Sozialfonds Plus, Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung und die zugrunde liegende Förderrichtlinie. Diese Dokumente stellen sicher, dass das Programm den rechtlichen Anforderungen entspricht und zur aktiven Inklusion benachteiligter Gruppen beiträgt.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.250.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

12.04.2024

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland (Stärker entwickelte Regionen, Übergangsregionen)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Junge Männer mit Migrationshintergrund, nichterwerbstätige junge Männer (18-35 Jahre), männliche neuzugewanderte EU-Bürger, Angehörige von Minderheiten und Drittstaatsangehörige, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind.

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Markteinführung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Verwaltet von: Deutsche Rentenversicherung Bund, Knappschaft-Bahn-See (KBS)

Website: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)