Einsatz des Netzwerks Nationaler Koordinierungszentren in den Mitgliedstaaten

Zuletzt aktualisiert: 24.7.2025
Zuschuss

Dieses Programm konzentriert sich auf die Einrichtung und den Betrieb Nationaler Koordinierungszentren (NKZ) in den EU-Mitgliedstaaten, um die europäische Cybersicherheitslandschaft erheblich zu verbessern. Ziel ist es, robuste nationale Cybersicherheitskapazitäten aufzubauen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu fördern und die Einführung fortschrittlicher Cybersicherheitslösungen, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), voranzutreiben.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Förderkriterien für Antragsteller, wobei der Schwerpunkt auf den Nationalen Koordinierungszentren (NKZ) in den EU-Mitgliedstaaten liegt. Das Programm zielt darauf ab, die Cybersicherheitskapazitäten zu verbessern und die Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Cybersicherheits-Kompetenzgemeinschaft durch die Unterstützung anerkannter Nationaler Koordinierungszentren zu fördern.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt enthält Details zu den Arten von Projekten und Aktivitäten, die für eine Förderung in Frage kommen, wobei der Schwerpunkt auf der Entwicklung und dem Betrieb Nationaler Koordinierungszentren liegt. Er erläutert die unterstützten Themenbereiche, die abgedeckten Kosten und den typischen Entwicklungsstand der Projekte, mit einem starken Fokus auf die Stärkung der Cybersicherheitsinfrastruktur und die Förderung der Nutzung von Lösungen.

Art und Umfang der Finanzierung

Dieser Abschnitt beschreibt die Art und das Ausmaß der verfügbaren finanziellen Unterstützung, einschließlich der Art des Instruments, der Förderbeträge und der erwarteten Projektdauer. Das Programm gewährt Zuschüsse mit klaren finanziellen Obergrenzen pro Projekt, die darauf ausgelegt sind, erhebliche Investitionen in Cybersicherheitskapazitäten zu ermöglichen.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Regeln, Vorschriften und spezifischen Bedingungen, die Antragsteller und Begünstigte einhalten müssen. Diese umfassen detaillierte Antragsbedingungen, Richtlinien für das Finanzmanagement und andere wichtige Bestimmungen, um die Einhaltung und effektive Programmdurchführung sicherzustellen.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt führt potenzielle Antragsteller durch den Prozess der Einreichung ihrer Vorschläge, von der notwendigen Dokumentation bis zu den Bewertungs- und Vergabeverfahren. Er hebt die einstufige Einreichungsmethode hervor und erläutert, wie Anträge bewertet und Entscheidungen mitgeteilt werden.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt umreißt die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Förderprogramm autorisieren, einrichten und regeln und die primäre Quelle seiner Legitimität und wichtiger übergreifender Vorschriften darstellen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.000.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

22.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

Laufend

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Europäische Union (EU-Mitgliedstaaten)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Cybersicherheits-Kompetenzgemeinschaft, Start-ups & KMU

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Markteinführung, Skalierung, Dienstleistungserbringung, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäisches Kompetenzzentrum für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung (ECCC)

Zusätzliche Partner:

Europäische Digitale Innovationszentren, Nationale Kontaktstellen (NKS)

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