Entsendung von Arbeitnehmern
Das Programm zur Entsendung von Arbeitnehmern, Teil des Europäischen Sozialfonds+, zielte darauf ab, faire Arbeitsbedingungen in ganz Europa zu verbessern. Es unterstützte Initiativen zur besseren Umsetzung und Anwendung von Richtlinien zur Entsendung von Arbeitnehmern und förderte eine verbesserte administrative Zusammenarbeit sowie den Zugang zu wichtigen Informationen für Arbeitnehmer, Unternehmen und Verwaltungen, die an grenzüberschreitenden Dienstleistungen beteiligt sind.
Wer wird gefördert
Das Programm zur Entsendung von Arbeitnehmern zielte darauf ab, eine Vielzahl von Entitäten zu fördern, darunter öffentliche Behörden, verschiedene Interessengruppen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen in EU-Mitgliedstaaten, EWR-Ländern und Kandidatenländern. Das übergeordnete Ziel war es, faire Arbeitsbedingungen zu fördern und die administrative Zusammenarbeit in Bezug auf entsandte Arbeitnehmer zu verbessern.
Was wird gefördert
Dieses Programm konzentrierte sich auf die Unterstützung von Initiativen zur Verbesserung fairer Arbeitsbedingungen und der administrativen Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern, anstatt spezifische Industriezweige zu fördern. Geförderte Aktivitäten umfassten Zusammenarbeit, Informationsverbreitung und Evidenzgenerierung, hauptsächlich in den Phasen der Politikentwicklung und -umsetzung.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm zur Entsendung von Arbeitnehmern stellte finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen bereit, mit einem Gesamtbudget von 2.400.000 € für 2021. Spezifische finanzielle Obergrenzen pro Projekt oder Förderquoten wurden in den verfügbaren Informationen nicht detailliert.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller für das Programm zur Entsendung von Arbeitnehmern unterlagen spezifischen Bedingungen hinsichtlich der Antragstellung, der Konsortiumsbildung und der Einhaltung verschiedener Vorschriften. Die Vorschläge mussten umfassend sein, die Seitenbegrenzungen einhalten und sich auf einen der drei vorgesehenen Tätigkeitsbereiche konzentrieren, um eine korrekte Umsetzung und maximale Wirkung zu gewährleisten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für das Programm zur Entsendung von Arbeitnehmern umfasste die elektronische Einreichung über das dafür vorgesehene Portal. Die Vorschläge wurden anhand ihrer Relevanz, der Qualität von Konzeption und Umsetzung, der Zusammensetzung des Projektteams und der erwarteten Wirkung bewertet.
Rechtsgrundlage
Das Programm zur Entsendung von Arbeitnehmern basiert auf einem robusten Rechtsrahmen, der sich aus wichtigen europäischen Richtlinien zur Entsendung von Arbeitnehmern und umfassenderen Sozialversicherungsregelungen ableitet. Offizielle Texte und Leitlinien zum Programm wurden über das Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Förderbudget:
Gesamtbudget: 2.400.000 € für 2021
Einsendeschluss:
30.09.2021
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
EU-Mitgliedstaaten, EWR-Länder, Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer (PCC).
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Arbeitnehmer, Unternehmen und Verwaltungen, die an grenzüberschreitenden Dienstleistungen und Arbeitsmobilität beteiligt sind.
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Politikentwicklung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäischer Sozialfonds + (ESF+)
Zusätzliche Partner:
Öffentliche Behörden, Sozialpartner, Universitäten, Forschungszentren, Institute.
Website: