Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (Thema 2)
Das Programm 'Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (Thema 2)' bietet EU-Zuschüsse zur Unterstützung von Initiativen, die darauf abzielen, Schwarzarbeit in ganz Europa zu bekämpfen. Diese Förderung soll die Bemühungen der Europäischen Plattform zur Bekämpfung von Schwarzarbeit ergänzen und verstärken, indem sie gemeinsame Aktivitäten und grenzüberschreitende Projekte fördert. Hauptziel ist es, Schwarzarbeit in reguläre Arbeit umzuwandeln, indem die Durchsetzung und Anwendung relevanter EU- und nationaler Gesetze verbessert wird.
Wer wird durch ESF-2023-POW-UDW-02 gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Förderkriterien für Antragsteller, den geografischen Geltungsbereich der förderfähigen Aktivitäten und die Hauptziele des Programms.
Was wird durch ESF-2023-POW-UDW-02 gefördert
Dieser Abschnitt enthält Details zum thematischen Schwerpunkt des Programms sowie zu den Arten von Aktivitäten und Projektphasen, die förderfähig sind.
Art und Umfang der ESF-2023-POW-UDW-02 Förderung
Dieser Abschnitt beschreibt die Art der finanziellen Unterstützung durch das Programm, einschließlich der Art des Finanzinstruments und des für Thema 2 zugewiesenen Budgets.
Bedingungen und Anforderungen für ESF-2023-POW-UDW-02
Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Regeln und spezifischen Bedingungen, die Antragsteller und Begünstigte während der Antrags- und Projektumsetzungsphasen des Programms ESF-2023-POW-UDW-02 einhalten müssen.
Antragsverfahren für ESF-2023-POW-UDW-02
Dieser Abschnitt bietet einen chronologischen Überblick über das Antragsverfahren für das Programm ESF-2023-POW-UDW-02, von der Ausschreibung bis zur voraussichtlichen Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung.
Rechtsgrundlage von ESF-2023-POW-UDW-02
Dieser Abschnitt beschreibt den grundlegenden Rechtsrahmen und die Leitlinien, die das Förderprogramm ESF-2023-POW-UDW-02 genehmigen und regeln.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Förderbudget:
5.000.000 € (für 2023 für Thema 2)
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
EU-Mitgliedstaaten (und ihre überseeischen Länder und Gebiete); EWR-Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen); EU-Beitrittsländer, Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer; sowie Drittländer, die ein Abkommen zur Teilnahme am jeweiligen Programmstrang unterzeichnet haben oder im EaSI-Arbeitsprogramm aufgeführt sind, sofern dies für die Erreichung der Projektziele erforderlich ist. Beachten Sie, dass für bestimmte Ausschreibungen die Förderfähigkeit auf EU-Mitgliedstaaten und EWR-Länder beschränkt sein kann.
Sektoren:
Sonstige
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Politikentwicklung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Website: