Gotteshäuser
Das Förderprogramm "Gotteshäuser", Teil des EU-Fonds für Innere Sicherheit (ISF), zielte darauf ab, den Schutz religiöser Stätten in der gesamten Europäischen Union zu verbessern. Diese Initiative stellte EU-Aktionszuschüsse bereit, um Sicherheitsmaßnahmen zu optimieren, die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Religionsführern zu fördern und die allgemeine Widerstandsfähigkeit gegenüber potenziellen Bedrohungen im öffentlichen Raum, insbesondere in Gotteshäusern, zu stärken.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Förderkriterien für Antragsteller, den geografischen Geltungsbereich des Programms und seine Kernziele. Die Förderung richtete sich speziell an juristische Personen in EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Dänemarks), die Konsortien bildeten, um die Sicherheit an religiösen Stätten zu verbessern.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten, thematischen Bereiche und Aktivitäten, die im Rahmen des Programms förderfähig waren. Es wird auch erläutert, welche Kosten übernommen werden konnten und welche typische Entwicklungsphase unterstützte Initiativen umfassten, wobei der Schwerpunkt auf praktischen Sicherheitsverbesserungen für Gotteshäuser lag.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt beschreibt die finanziellen Details der Förderung für Gotteshäuser, einschließlich der Art der finanziellen Unterstützung, der maximal verfügbaren Fördersummen für Projekte, der Förderquote und der zulässigen Dauer für geförderte Initiativen.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Regeln und spezifischen Bedingungen, die Antragsteller und Begünstigte für das Förderprogramm "Gotteshäuser" einhalten mussten. Er umfasst Anforderungen an die Antragstellung, die Konsortiumsbildung, die Einhaltung des Budgets und weitere wichtige Bestimmungen, einschließlich ethischer und sicherheitsrelevanter Aspekte.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt führt potenzielle Antragsteller durch den Antragsprozess für das Förderprogramm "Gotteshäuser", von der Vorbereitung und Einreichung von Vorschlägen bis zum Verständnis, wie Bewertungs- und Entscheidungsverfahren abliefen.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt beschreibt den grundlegenden rechtlichen Rahmen, der das Förderprogramm "Gotteshäuser" etablierte und regelte, und identifiziert die Schlüsselvorschriften und offiziellen Dokumente, die dessen Betrieb genehmigten und dessen Umsetzung prägten.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
3.000.000 €
Förderbudget:
9.600.000 €
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
EU-Mitgliedstaaten (außer Dänemark)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Öffentlichkeit, die öffentliche Räume nutzt
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Politikentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Generaldirektion Migration und Inneres (DG HOME)
Website: