Entwicklung von Videospielen und immersiven Inhalten

Zuletzt aktualisiert: 24.7.2025
Zuschuss

Das Programm „Entwicklung von Videospielen und immersiven Inhalten“ (CREA-MEDIA-2025-DEVVGIM) ist Teil des Programms „Kreatives Europa“ und zielt darauf ab, die europäische Videospiel- und immersive Inhaltsindustrie zu stärken. Es unterstützt gezielt die Entwicklung von interaktivem Storytelling, einschließlich Konzepten und Prototypen, um die globale Marktreichweite und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Zielgruppen und strategischen Ziele des Programms „Entwicklung von Videospielen und immersiven Inhalten“. Er spezifiziert, welche Einrichtungen antragsberechtigt sind, und skizziert die übergeordneten Ziele der Förderinitiative, wobei der Schwerpunkt auf Markt Wettbewerbsfähigkeit und dem Erhalt von geistigem Eigentum liegt.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten, thematischen Bereiche und Aktivitäten, die im Rahmen des Programms „Entwicklung von Videospielen und immersiven Inhalten“ förderfähig sind. Er verdeutlicht den Umfang der unterstützten Initiativen und die Entwicklungsstadien von Projekten, die finanzielle Unterstützung erhalten können.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt spezifiziert Art und Umfang der finanziellen Unterstützung, die durch das Programm „Entwicklung von Videospielen und immersiven Inhalten“ verfügbar ist. Er erläutert die Art des verwendeten Finanzinstruments, die maximalen Förderbeträge und die erwartete Dauer der geförderten Projekte.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt beleuchtet die wichtigsten Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller und Begünstigte, die am Programm „Entwicklung von Videospielen und immersiven Inhalten“ teilnehmen. Er behandelt Aspekte wie Zulässigkeit, Förderfähigkeit, Finanzkapazität und andere wichtige Bestimmungen.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Schritte und Prozesse, die bei der Beantragung des Programms „Entwicklung von Videospielen und immersiven Inhalten“ zu beachten sind. Er enthält Details zum Zeitplan der Antragstellung und zur Bewertung der Vorschläge.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt enthält die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Förderprogramm „Entwicklung von Videospielen und immersiven Inhalten“ etablieren und regeln, und umreißt dessen Mandat und wichtige beeinflussende Vorschriften.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

200.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

7.000.000 €

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Kreativwirtschaft, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Europäische Videospielproduzenten, XR-Studios & audiovisuelle Produktionsfirmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Unbekannt

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur

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