Entwicklung von Videospielen und immersiven Inhalten
Der Aufruf CREA-MEDIA-2024-DEVVGIM unterstützt europäische Videospielproduzenten und Entwickler immersiver Inhalte dabei, ihre globale Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Diese Initiative im Rahmen des Programms Kreatives Europa zielt darauf ab, die Entwicklung hochwertiger, innovativer interaktiver Erzählprojekte mit starkem grenzüberschreitendem und kommerziellem Potenzial zu fördern.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Einrichtungen, die für das Programm „Entwicklung von Videospielen und immersiven Inhalten“ in Frage kommen, wobei der Schwerpunkt auf europäischen Videospielproduzenten, XR-Studios und audiovisuellen Produktionsfirmen liegt. Das Programm zielt darauf ab, die globale Reichweite und Wettbewerbsfähigkeit europäischer Inhalte auf dem digitalen Markt zu erhöhen und Projekte in der gesamten Europäischen Union und den teilnehmenden Nicht-EU-Ländern zu unterstützen.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten und Aktivitäten, die im Rahmen des Programms „Entwicklung von Videospielen und immersiven Inhalten“ gefördert werden können. Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung interaktiver Erzählformate, einschließlich Prototypen, mit starker Betonung von Originalität, Innovation, kreativem Wert und kommerziellem Potenzial für die globale Verwertung.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt beschreibt die finanziellen Parameter des Programms „Entwicklung von Videospielen und immersiven Inhalten“, das Zuschüsse gewährt. Das für diesen Aufruf insgesamt verfügbare Budget betrug 7 Millionen Euro.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt beschreibt die wichtigsten Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller des Programms „Entwicklung von Videospielen und immersiven Inhalten“, einschließlich Antragsbestimmungen, Kooperationsregeln und weiterer Bestimmungen wie Nachhaltigkeit und Diversität.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt bietet einen Überblick über das Antragsverfahren für das Programm „Entwicklung von Videospielen und immersiven Inhalten“, von der Einreichung über die Bewertung bis zur Benachrichtigung.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt beschreibt die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Förderprogramm „Entwicklung von Videospielen und immersiven Inhalten“ autorisieren, etablieren und regeln.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Förderbudget:
7.000.000 €
Einsendeschluss:
24.01.2024
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Europäische Union und teilnehmende Nicht-EU-Länder des Programms Kreatives Europa, wie im Ausschreibungsdokument aufgeführt.
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Kreativwirtschaft, Sonstige
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)
Website: