COVID-19-Erholung durch nachhaltiges Tourismuswachstum und KMU-Förderung
Das Programm „COVID-19-Erholung durch nachhaltiges Tourismuswachstum und KMU-Förderung“ im Rahmen des Binnenmarktprogramms zielte darauf ab, die Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von KMU im Tourismus zu stärken. Es konzentrierte sich auf die Förderung der digitalen und grünen Transformation, Innovation und Nachhaltigkeit im gesamten europäischen Tourismus-Ökosystem. Das Programm umfasste insbesondere erhebliche finanzielle Unterstützung, die direkt an dritte KMU weitergeleitet wurde.
Wer wird gefördert
Das Programm „COVID-19-Erholung durch nachhaltiges Tourismuswachstum und KMU-Förderung“ richtete sich an eine Vielzahl von Unternehmen im Tourismussektor in ganz Europa und den assoziierten Ländern. Ziel war es, Konsortien von Organisationen zu unterstützen, die ihrerseits kleine und mittlere Tourismusunternehmen direkt finanziell und praktisch unterstützen konnten.
Was wird gefördert
Das Programm bot gezielte Unterstützung für Projekte, die sich auf nachhaltige Entwicklung und digitale Innovation in der Tourismusbranche konzentrierten. Es legte klare Richtlinien für förderfähige Aktivitäten und Kosten fest, wobei der Schwerpunkt auf direkter finanzieller Unterstützung für Tourismus-KMU und strategischen Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Widerstandsfähigkeit lag.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bot finanzielle Unterstützung überwiegend in Form von Zuschüssen, die eine erhebliche Kofinanzierung ermöglichten, um transformative Projekte im Tourismussektor zu realisieren. Projekte hatten typischerweise eine feste Laufzeit mit klaren Berichtspflichten und einem starken Fokus auf die finanzielle Unterstützung Dritter.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller und Begünstigte unterlagen spezifischen administrativen, finanziellen und kollaborativen Bedingungen, die eine effektive Projektumsetzung und die Einhaltung der EU-Vorschriften gewährleisten sollten. Diese umfassten Aspekte von der Antragsstellung bis zur Budgetverwaltung und Partnerzusammenarbeit.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für diese Ausschreibung war einstufig und erforderte die Einreichung eines umfassenden Vorschlags, einschließlich detaillierter Finanzpläne und Teamqualifikationen. Die Bewertung konzentrierte sich auf die Einhaltung der Ausschreibungsbedingungen und die strategische Ausrichtung, wobei unterstützende Dokumente online verfügbar waren, um die Antragsteller zu leiten.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm ist fest im Rechtsrahmen der Europäischen Union verankert, operiert speziell unter dem Binnenmarktprogramm und hält sich an umfassendere EU-Finanzvorschriften.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
10.000 € pro KMU (für Finanzhilfen an Dritte)
Förderbudget:
12.420.000 €
Vergabekanal:
Kaskadenfinanzierung
Region:
EU-Mitgliedstaaten, EWR-Länder und Länder, die sich in laufenden Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen mit dem Binnenmarktprogramm befinden (darunter Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo*, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und Türkei, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Abkommens vor der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung). Die geförderten KMU müssen in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, wobei eine ausgewogene Verteilung der geförderten KMU auf die teilnehmenden Nationen zu gewährleisten ist.
Sektoren:
Tourismus, Umwelttechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung
Begünstigte:
Tourismus
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Umsetzung, Prozessoptimierung, Kapazitätsaufbau, Markteinführung, Skalierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission (im Rahmen des Binnenmarktprogramms)
Verwaltet von:
EISMEA (Europäische Exekutivagentur für den Europäischen Innovationsrat und KMU)
Zusätzliche Partner:
Enterprise Europe Network, IP-Helpdesk
Website: