Primäre Krebsprävention durch nachhaltige Verhaltensänderung stärken
Dieses Förderprogramm zielt darauf ab, die primäre Krebsprävention durch nachhaltige Verhaltensänderungen in verschiedenen Bevölkerungsgruppen und Umgebungen zu verbessern. Es unterstützt einen systemischen Ansatz, der mehrere Akteure einbezieht, um die Ergebnisse der öffentlichen Gesundheit im Zusammenhang mit Krebs zu verbessern.
Wer wird gefördert
Dieses Programm zielt darauf ab, die primäre Krebsprävention zu verbessern, indem es nachhaltige Verhaltensänderungen in verschiedenen Bevölkerungsgruppen und Umgebungen fördert. Es unterstützt einen systemischen Ansatz, der mehrere Akteure einbezieht, um die Ergebnisse der öffentlichen Gesundheit im Zusammenhang mit Krebs zu verbessern. Das Programm richtet sich an eine breite Palette von Antragstellern, darunter Forschungseinrichtungen, öffentliche Stellen und KMU, die in EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern tätig sind. Sein übergeordnetes Ziel ist es, zu den Zielen der Krebsmission beizutragen, nämlich das Verständnis, die Prävention, die Diagnose, die Behandlung und die Verbesserung der Lebensqualität der von Krebs Betroffenen.
Was wird für die Krebsprävention gefördert
Diese Förderung unterstützt Projekte, die sich auf die primäre Krebsprävention durch verhaltensbezogene und psychosoziale Ansätze konzentrieren. Sie zielt auf die Entwicklung, Erprobung und Bewertung innovativer Präventionsprogramme ab, einschließlich digitaler Lösungen. Das Programm betont die Berücksichtigung wichtiger Risikofaktoren und Gesundheitsdeterminanten, die Förderung gesünderer Entscheidungen und die Identifizierung wirksamer Strategien für verschiedene Bevölkerungsgruppen.
Art und Umfang der Förderung für Initiativen zur Krebsprävention
Dieses Programm bietet Zuschussförderung speziell für Forschungs- und Innovationsmaßnahmen. Das für dieses Thema bereitgestellte Gesamtbudget beträgt 25.000.000 EUR, wobei einzelne Projekte voraussichtlich zwischen 4.000.000 EUR und 6.000.000 EUR erhalten.
Bedingungen und Anforderungen für Förderantragsteller
Antragsteller müssen die allgemeinen Bedingungen bezüglich Zulässigkeit, Förderfähigkeit und Finanzkraft einhalten, wie sie in den Allgemeinen Anhängen des Arbeitsprogramms Horizon Europe detailliert sind. Vorschläge sollten einen konsortialen Ansatz umfassen und Budget für Vernetzung und gemeinsame Aktivitäten vorsehen. Besondere Aufmerksamkeit ist der effektiven Integration von Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) und der Zusammenarbeit mit anderen relevanten EU-Initiativen erforderlich.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für dieses Programm umfasste eine einstufige Einreichung mit spezifischen Formularen und Richtlinien. Die Vorschläge unterlagen einem strengen Bewertungsverfahren auf der Grundlage festgelegter Kriterien, und die Antragsteller wurden über die Ergebnisse über offizielle Kommunikationskanäle informiert. Umfassende Unterstützung und Dokumentation stehen den Antragstellern zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm unterliegt einem robusten Rechtsrahmen, der durch umfassende EU-Vorschriften geschaffen wurde. Diese grundlegenden Dokumente definieren den Umfang des Programms, die Regeln für die Teilnahme und das Finanzmanagement und gewährleisten Transparenz und Rechenschaftspflicht.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
6.000.000 €
Förderbudget:
25.000.000 €
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
EU-Mitgliedstaaten, Assoziierte Länder
Sektoren:
Gesundheitswesen, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelt- und Klimaschutz, Bildung und Berufsbildung, Sonstige
Begünstigte:
Bürger, Menschen mit hohem Krebsrisiko, Krebspatienten und -überlebende, regionale, lokale und nationale Entscheidungsträger und Behörden
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Umsetzung, Politikentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Website: